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Wie sieht es mit Gewährleistung & Garantie bei Root aus? [Update]


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Wer ist diese Ruth und was kann sie sie? In unserem Android-Fremdwörter-Glossar haben wir vieles schon erklärt, Root gehört natürlich auch dazu. Oftmals warnen wir auch bei Anleitungen vor eventuellem Verlust der Gewährleistung und Garantie bei Root. Diese Angst scheint jedoch im Fall der gesetzlichen Gewährleistung nicht berechtigt zu sein, wenn es nach dem Team der FSFE geht.

Video | Was bedeutet eigentlich Root?

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Der ursprüngliche Artikel stammt aus dem Jahr 2012 und wurde aufgrund einiger Diskrepanzen des vorherigen Autors beim rechtlichen Vokabular noch einmal überarbeitet.

Gewährleistung vs. Garantie

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Bevor wir auf Gewährleistung und Garantie bei Root eingehen, sollten wir erst einmal den Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten erläutern, dieser ist nämlich immens wichtig, wenn ihr auf euer Recht bestehen wollt.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Produkte, die man im Handel erwirbt. Insgesamt bestehen zwei Jahre Gewährleistung für jedes Produkt, wobei sich diese in zwei Phasen unterteilt. In den ersten sechs Monaten wird bei Hardwaredefekten ohne Selbstverschulden(!) davon ausgegangen, dass der Fehler bereits in der Produktion vorlag. In den folgenden Monaten der gesetzlichen Gerwährleistung, muss der Käufer dem Verkäufer jedoch beweisen, dass der Mangel bereits zum Kauf vorlag und nicht durch Fremdeinwirkung aufgetreten ist. Dies ist in der Praxis jedoch oft nur schwer möglich.

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Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers, dass Produkt in bestimmten Fällen beispielsweise kostenfrei zu reparieren oder zu ersetzen. Was die Garantie abdeckt, kann der Hersteller oder Händler selbst bestimmen!

Gewährleistung oder Garantie bei Root?

Auf die Garantie könnt ihr euch beim Root somit nicht verlassen: Da der Hersteller bzw. Händler hier selbst den Rahmen der Zusatzleistung bestimmt, ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass die Garantie erlischt, wenn ihr die Software eigenständig „modifiziert“ habt. Bei der Gewährleistung sieht es jedoch anders aus.

Habt ihr innerhalb der ersten 6 Monate einen Hardware-Fehler, könnt ihr davon ausgehen, dass es sich um ein Produktionsfehler handelt. In diesem Fall sollte die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln inkrafttreten. Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss im übrigen immer der Verkäufer die Gewähr leisten und nicht der Hersteller. Die Ausnahme ist hier nur, wenn ihr das Produkt direkt beim Hersteller erworben habt.

Initiative Free-your-Android

im rooting my Android

Die Initiative Free-your-Android steht für die „Befreiung“ eures Google Smartphones ein. Die Kampagne wurde von FoeBuD und FSFE gegründet und bietet Workshops und Vorträge zu dem Thema an. Auch dort gab es wie in jedem anderen Forum, Kommentarpost oder Blog die Bedenken wegen der eigenen Garantie/Gewährleistung. Es heißt: „Wer sein Smartphone rootet oder flasht, muss damit rechnen den Garantie- und Gewährleistungsanspruch zu verlieren.“

Das juristische Team der FSFE hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine Stellungnahme veröffentlicht, die dem Endkunden das Anrecht auf Gewährleistung trotz Root zuspricht. Grund dafür sei die EU-Verordnung 1999/44/CE. Diese sagt aus, dass der Hersteller einzelne Teile des verkauften Gerätes reparieren muss, das schreibt die Gesetzesregelung vor.Einzig bei einem Nachweis, dass aufgrund des Roots/Flashes die Schäden aufgetreten sind, geht der Anspruch verloren. Das kann zwar durch beispielsweise Überspannung oder ähnliches passieren, ist aber trotzdem eher unwahrscheinlich.

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Fakt ist: Für Hardwareprobleme ohne Selbstverschulden muss der Händler die Gewährleistung tragen. Wenn euer Smartphone noch funktionsfähig ist, könnt ihr natürlich auch selbst feststellen, ob der Root-Vorgang das Problem verursacht, indem ihr es auf den Originalzustand zurücksetzt.

Quelle: netzpolitik.org / piana.eu/root
Bildquellen: GadgetCage via oneclickroot

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