Grundsätzlich gibt es beim Abschluss eines „Fernabsatzvertrages“ eine Widerrufsfrist. Das gilt für Verträge, die ohne direkten persönlichen Kontakt oder an der Haustür zustande gekommen sind. GIGA erklärt euch, wie lange der Widerruf üblicherweise möglich ist und was ihr dabei beachten müsst.
Der Widerruf gilt nicht bei den Verträgen, die etwa zum Kauf eines Autos im Autohaus oder zum Abschluss eines Handyvertrags bei einem Händler abgeschlossen werden. Das Widerrufsrecht bezieht sich in erster Linie auf Fernabsatzverträge: Das sind einerseits Verträge, die unter Zuhilfenahme von „Telekommunikationsmitteln“ (Internet oder Telefon) zustande kommen und andererseits Verträge, die an der Haustür geschlossen werden.
Übrigens darf man euch eine Rückgabe auch nicht verweigern, wenn ihr die Originalverpackung nicht mehr habt.
Widerruf und Fristen: Ab Bestellung, ab Erhalt oder ab Vertragsabschluss?
- Die Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge beträgt 14 Tage. Sie beginnt frühestens bei Eingang der Ware beim Empfänger.
- Ab wann diese Tage gezählt werden, hängt vom Paragraphen § 187 BGB ab:
- Wenn für den Anfang der Frist relevant ist, dass eine bestellte Ware zurückgesendet wird, so beginnt die Frist einen Tag, nachdem der Erhalt der Ware folgt.
- Wenn es in dem Vertrag um Dienstleistungen, wie etwa einen Handyvertrag, Telefonanschluss oder Stromlieferungen geht, so wird der Start der Dienstleistungserbringung als erster Tag der Frist gerechnet.
- Bei wiederkehrenden Warenlieferungen (etwa Abos), beginnt die Frist mit der ersten Teillieferung.
- Habt ihr mehrere unterschiedliche Waren bestellt, die in verschiedenen Paketen kommen, beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Teillieferung.
Regeln des Widerrufs
- Das Widerrufsrecht setzt voraus, dass es sich um ein Fernabsatzgeschäft oder Haustürgeschäft zwischen einer Privatperson und einem gewerblichen Händler beziehungsweise Unternehmen handelt!
- Es gibt kein Widerrufsrecht bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen – auch nicht beim Geschäft übers Internet (etwa eBay-Kleinanzeigen). Darauf sollte man beispielsweise bei eBay achten, wenn sich ein offensichtlich gewerblich tätiger Anbieter als Privatverkäufer ausgibt!
- Der Widerruf ist auch bei Auktionen ausgeschlossen, bei denen man einen Zuschlag erhalten hat.
- Jeder Unternehmer muss nach oder beim Geschäftsabschluss eine Widerrufsbelehrung aushändigen/zuschicken.
Mit der Widerrufserklärung wird es rechtskräftig – Muster-Widerrufsformular
Es ist für einen Widerruf keine Begründung nötig. Allerdings muss aus der Widerrufserklärung des Kunden deutlich hervorgehen, dass er den Vertragsabschluss widerrufen will. Der Widerruf ist als Brief, Fax oder auch als E-Mail möglich. Das bloße Zurücksenden der erhaltenen Waren reicht dafür nicht aus! Der Unternehmer muss dem Kunden ein Widerrufsformular zusenden und den Erhalt des Widerrufs schriftlich bestätigen.
Im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ gibt es das folgende Muster-Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Dieses Formular könnt ihr kopieren, ausfüllen und dann ausdrucken oder per E-Mail versenden. Achtet darauf, dass ihr wirklich den Erhalt des Widerrufs bestätigt bekommt und wartet nicht bis zum letzten Tag der Frist. Wenn eine E-Mail nicht schnell bestätigt wird, solltet ihr vielleicht ein Einschreiben mit Sendungsverfolgung für den Widerruf wählen. Dann seht ihr auch, dass der Verkäufer den Widerruf wirklich erhalten hat und er kann sich nicht auf eine Frist-Verletzung herausreden.