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(eBay) Kleinanzeigen: „Sicher bezahlen“ – gilt der Käuferschutz?

Bei (eBay) KLeinanzeigen könnt ihr auch einen Käuferschutz in Anspruch nehmen. (© IMAGO / Steinach)
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Auktionen bei eBay haben einen Käuferschutz, wenn man PayPal als Zahlungsweise nimmt. Lange fehlte so eine Möglichkeit beim digitalen Flohmarkt (eBay) Kleinanzeigen. Das hat sich geändert: Mit der Funktion „Sicher bezahlen“ führte eBay einen Käuferschutz und Verkäuferschutz auch für Kleinanzeigen ein. GIGA erklärt euch, wie das funktioniert und wo es doch ein Risiko gibt.

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Wie erfolgreich dieses „Sichere Bezahlen“ bei (eBay) Kleinanzeigen wird, muss sich erst noch zeigen. Immerhin müssen die Käufer dieses Mal zahlen, wenn sie es in Anspruch nehmen – sie zahlen also eine Art „Versicherungsgebühr“. Gleichzeitig werden die Verkäufer nicht unbedingt davon begeistert sein, das Risiko zu tragen und außerdem noch in Vorkasse für einen versicherten Versand (Voraussetzung!) treten zu müssen. Gleichzeitig haben aber Betrüger dieses Feature als Methode zum Abzocken entdeckt.

So funktioniert (eBay) Kleinanzeigen:

Tutorial zu eBay Kleinanzeigen: So funktionierts

Wie funktioniert der Käuferschutz bei (eBay) Kleinanzeigen?

Die Bezahlfunktion „Sicher Bezahlen“ soll (eBay) Kleinanzeigen speziell bei Käufen sicherer machen, bei denen die Ware versendet wird. Hier gibt es die meisten Beschwerden von Käufern über Waren, die beschädigt, gefälscht oder gleich ganz falsch sind. Für die Nutzung der Funktion muss der Käufer eine geringe Gebühr bezahlen, die sich am Kaufpreis orientiert. Außerdem muss es sich um einen Privatverkauf handeln. Für gewerbliche Verkäufer gibt es das „sichere Bezahlen“ nicht.

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Der Käuferschutz funktioniert hier nach dem Treuhandprinzip und aktuell nur in der App:

  1. Der Käufer setzt sich mit dem privaten(!) Verkäufer in Verbindung und bekundet sein Kaufinteresse.
  2. Man einigt sich auf einen Preis und am besten auch gleich darüber, ob der Käufer die Funktion „Sicher Bezahlen“ akzeptieren wird – das muss er nämlich nicht!
  3. Nun tippt der Käufer auf den Button „Sicher Bezahlen“.
  4. Daraufhin erhält der Verkäufer die Anfrage, ob er dem vereinbarten Preis zustimmt und der Abwicklung über „Sicher bezahlen“ zustimmt. Er kann diese Anfrage ablehnen.
  5. Stimmt der Verkäufer ebenfalls zu, muss der Käufer den vereinbarten Betrag an den Zahlungsdienstleister zahlen.
  6. Dann versendet der Verkäufer die Ware und gibt in der App die Sendungsnummer ein.
  7. Der Empfang der Ware wird vom Käufer bestätigt.
  8. Das Geld wird freigegeben und an den Verkäufer gesendet.

Um die Funktion nutzen zu können, müssen Käufer und Verkäufer ihre Zahlungsdaten bei der Firma „Online Payment Platform“ hinterlegen – ähnlich wie bei PayPal. Dieses Unternehmen fungiert als Treuhand-Konto:

  • Es zieht das Geld vom Käufer ein.
  • Es lagert das Geld, bis der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigt.
  • Es zahlt dann das Geld an den Verkäufer aus.

Falls der Käufer die Rückmeldung vergisst, erhält der Verkäufer den Kaufbetrag automatisch nach spätestens 14 Tagen.

Der Käufer kann die Auszahlung des Geldes blockieren, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Der Artikel wurde gar nicht abgeschickt.
  • Er weicht erheblich von der Beschreibung ab.
  • Er ist gefälscht.
  • Es wurde ein ganz anderer Artikel verschickt, als in der Beschreibung angegeben.
  • Der Artikel ist unvollständig (fehlende Teile).

Wie genau da entschieden wird, ob die Beschwerden berechtigt sind und was geschieht, wenn der Käufer die Ware seinerseits beschädigt zurücksendet, ist noch ungeklärt.

Betrug: Sicher bezahlen führt Kunden von (eBay) Kleinanzeigen in die Falle

Wie die Option „sicher bezahlen“ funktioniert, weiß noch lange nicht jeder. Das machen sich Betrüger zunutze:

  • Sie bieten für einen attraktiven Artikel diese Bezahlmöglichkeit an, schicken ihren Kunden dann aber einen dubiosen Link, über den die Bezahlung abgewickelt werden soll.
  • Eine gut gefälschte Web-Seite – inklusive eines Online-Chat-Supports – soll euch zur Eingabe eurer Kreditkartendaten oder sogar eurer Bank-Zugangsdaten bringen.
  • Diese Daten nutzen sie beispielsweise, um Apps wie „Mobiles Bezahlen“ auf ihren Handys einzurichten und dann mit eurem Konto Käufe zu tätigen.
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Dagegen kann man sich nur schützen, indem man verschiedene Sicherheitsregeln befolgt:

  • Niemals aus einem Link heraus das Onlinebanking starten, sondern die nötige Adresse von Hand im Browser eingeben oder die offizielle Banking-App verwenden.
  • Wenn man in der App zur Freigabe einer Bezahlung aufgefordert wird, sollte man alle Angaben genau durchlesen. Dort steht auch, von welchem Gerät diese Freigabe erfolgt. Das sollte immer das eigene Handy sein.

Käuferschutz und Verkäuferschutz bei (eBay) Kleinanzeigen: Pro & Contra

Tatsächlich ist dieses Feature in erster Linie ein Käuferschutz, der zumindest bei ehrlichen Käufern gut ankommen dürfte. Gleichzeitig enthält das Thema aber eine Menge Streitpotential. Davon abgesehen wird es zumindest bei vielen Verkäufern nicht gut ankommen – obwohl es für sie kostenlos ist.

Hier die Vor- und Nachteile:

PRO

CONTRA

  • Der Käufer erhält sein Geld zurück, wenn der Verkäufer betrogen hat.
  • Der Verkäufer trägt das ganze Risiko, indem er zum Beispiel einen versicherten Versand bezahlen muss, bevor er Geld erhält. Er hat auch keine Absicherung, wenn der Käufer seinerseits betrügt.
  • Durch den Zwang zu versichertem Versand werden Transportschäden finanziell ausgeglichen.
  • Versicherter Versand ist für viele Kleinartikel einfach zu teuer. Niemand will eine Playmobil-Figur für 1 Euro kaufen und 3 Euro Porto zahlen.
  • Beide Parteien sind nicht verpflichtet, die Funktion zu nutzen – was hoffentlich so bleibt.
  • Private Verkäufer sind nicht verpflichtet, verkaufte Waren zurückzunehmen. Können dadurch aber dazu gezwungen werden.
  • Es wird wieder ein Bezahlungsunternehmen aus dem Ausland dazwischengeschaltet.
  • Die Käufer müssen eine Gebühr zahlen.

Zu Anfang könnt ihr nur bei einigen ausgewählten Kategorien „sicher bezahlen“. Der Käuferschutz wird für „Spielzeug“, „Handy & Telefon“ sowie „PCs“ und „Notebooks“ aktiviert. Weitere Informationen findet ihr auf der Käuferschutz-Seite bei (eBay) Kleinanzeigen.

In Zukunft ist wohl damit zu rechnen, dass dann auch bei (eBay) Kleinanzeigen vermehrt „Fälle aufgemacht“ werden, weil sich Käufer und Verkäufer nicht einigen können, jetzt aber eine weitere Instanz dazwischen hängt.

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