Wenn ihr bei Kleinanzeigen, einer Facebook-Gruppe oder anderen Verkaufportalen im Netz unterwegs seid, habt ihr sicher schon die Abkürzung „VB“ oder „VHB“ gelesen.
Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten von Privat an Privat zu verkaufen. Leute bieten ihre ehemaligen Schätze und Kleinkram auf Kleinanzeigenportalen wie Kleinanzeigen.de, Shpock, Quoka oder in speziellen Gruppen von sozialen Netzwerken an. Oft findet man hier neben dem Preis das Kürzel „VB“ oder „VHB“ – aber was bedeutet das eigentlich?
Was bedeutet „VB“ & „VHB“?
Die Abkürzungen „VB“ und „VHB“ stehen für den selben Begriff. Das Akronym „V(H)B“ steht dabei für „Verhandlungsbasis“. Das bedeutet, dass der Preis also noch verhandelbar ist.
Wenn ein Verkäufer also beispielsweise „50 Euro VB“ schreibt, möchte dieser gerne 50 Euro für das entsprechende Teil haben, steht einer Preisverhandlung nach unten hin aber offen gegenüber. Wenn es mehrere Interessenten gibt, kann „VB“ aber auch bedeuten, dass der Höchstbietende den Zuschlag bekommt.
Verhandlungsbasis bedeutet somit einfach, dass der Preis nicht fest vorgegeben ist, sondern man sich mit dem Verkäufer im Gespräch über den endgültigen Preis unterhalten kann.
Verwendung der Abkürzung
Für gewöhnlich schreibt man die Abkürzung „VB“ oder „VHB“ neben eine konkrete Preisvorstellung – der Preis ist somit die Basis der Verhandlung. In vielen Fällen ist der Verkäufer hier gewillt, irgendwo zwischen 10 bis 25 Prozent vom Preis runterzugehen.
Aber nur weil an einem Angebot das Kürzel „VB“ dransteht, solltet ihr keinen auf „Was letzte Preis?“ machen und bei beispielsweise „100 Euro VB“ dem Anbieter 5 Euro und eine Tafel Schokolade anbieten. In dem Fall werdet ihr wahrscheinlich maximal ein nettes „Nein“ erhalten oder direkt geblockt werden.
Häufig schreiben Verkäufer auch fälschlicherweise einfach „VB“ oder „VHB“ ohne eine Preisvorstellung in ihr Angebot. In diesem Fall ist der Preis noch nicht festgesetzt und man muss sich zwingend mit dem Verkäufer über einen Preis absprechen, der für beide Seiten in Ordnung ist. Eigentlich sollte man hier als Verkäufer jedoch besser die Abkürzung für Verhandlungssache („VS“ oder „VHS“) benutzen, da die Basis – also die konkrete Preisvorstellung – in dem Fall fehlt.