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Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?

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Ein mündlicher Kaufvertrag kommt immer dann zustande, wenn ein Artikel verkauft wird ohne, dass der Vorgang schriftlich festgehalten wird, z.B. beim Shoppen im Supermarkt oder beim telefonischen Kauf von Gebrauchtware über Portalen wie eBay-Kleinanzeigen. Aber wie sieht es mit der Rechtslage aus? Ist ein mündlicher Kaufvertrag genauso rechtskräftig wie ein schriftliche Dokument? Kann ich vom mündlichen Vertrag zurücktreten? Und wie verhalte ich mich, wenn ein mündlicher Kaufvertrag von der Gegenseite nicht eingehalten wird? Die Antworten auf diese Fragen findet ihr in folgendem Ratgeber.

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Mündlicher Kaufvertrag - So sieht die Rechtslage aus

Ein mündlicher Kaufvertrag kommt - rechtlich gesehen - zustande, wenn der Käufer seine Bereitschaft erklärt, einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu kaufen und der Verkäufer das Angebot akzeptiert. Juristen nennen diesen Vorgang „beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung“ bzw. „konkludentes Verhalten“ . Dieser Vertrag ist genauso bindend und rechtskräftig wie ein schriftliches Dokument. § 433 BGB  schreibt dabei folgende Pflichten vor:

  1. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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Im Normalfall, z.B beim Einkaufen im Supermarkt birgt das keinerlei Probleme. Ihr legt eure Ware aufs Band, bezahlt und geht mit den Sachen nach Hause. Wenn ihr zuhause feststellt, dass die Milch sauer ist, geht ihr einfach zurück und der Verkäufer wird das Produkt in der Regel ohne weitere Umstände umtauschen. Schwierig wird es erst, wenn größere Summen und zeitliche Abstände ins Spiel kommen. Wie sieht es beispielsweise aus, wenn ihr einen Gebrauchtwagen bei eBay-Kleinanzeigen kauft, vereinbart, dass ihr das Auto in einem Monat bezahlt und dann feststellt, dass ihr doch nicht genug Geld habt?

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Mündlicher Kaufvertrag - Rücktritt nicht einfach so möglich

  • Auch in diesem Fall gilt: Ihr habt einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen und müsst euren Verpflichtungen nachkommen - ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist dabei unerheblich. Auch spielt es keine Rolle, ob der Vertrag zwischen Privatleuten oder einem Händler und einem Kunden zustande kam.
  • Das Argument, dass ihr jetzt Geldschwierigkeiten habt, zählt nicht, da ihr eine verbindliche Zusage gegegen habt. Der Verkäufer kann schließlich auch nicht einfach vom Verkauf zurücktreten, weil er plötzlich einen Käufer gefunden hat, der bereit ist, das Doppelte eures Angebots zu zahlen.
  • Soweit zumindest die Theorie: In der Praxis wird die Sache so kompliziert, weil es schwierig ist, den Abschluss und die Details eines mündlichen Vertrags zu beweisen.
  • Viele Formen von Kaufverträgen (z.B. Immobilien, Kfz) werden deshalb überhaupt nur schriftlich abgeschlossen.
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Viele Arten von gewerblichen Verkäufen, z.B. Autos, laufen nur über schriftliche Verträge.

Was tun bei Problemen?

Ein Vorschlag, um euch beim mündlichen Vertrag abzusichern, könnte lauten: Besprecht alle Details im Vorfeld. Punkte wie Widerruf, Zahlungsmodalitäten etc. können schließlich, genau wie beim schriftlichen Vertrag, vereinbart werden. In der Praxis führt diese Methode allerdings zu nichts.

  • Je mehr Details hinzukommen, desto schwieriger wird es, später zu beweisen, dass eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
  • Das gilt vor allem, da die Beweislast auf eurer Seite liegt: Wenn ihr z.B. ein Auto zu einem bestimmten Preis über eBay-Kleinanzeigen verkauft und euch der Käufer weniger Geld als vereinbart überweist, müsst ihr beweisen, dass ihr einen höheren Preis vereinbart habt.
  • Selbst Zeugen, die evtl. beim Vertragsabschluss zugegen waren, sind nur bedingt hilfreich, da der Richter immer noch verschiedene Aussagen gegeneinander abwägen muss und nichts „Festes“ in der Hand hat.
  • Gerade bei höheren Summen empfiehlt es sich deshalb, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Worauf ihr dabei achten müsst, lest ihr in unserem Ratgeber Kaufvertrag zwischen Privat: Das muss unbedingt rein.

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Bildquellen: lumen-digital, Africa Studio

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