Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale hat sich acht Social-Media-Dienste angeschaut und kommt zu einem schlechtem Ergebnis: Die Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten ist lückenhaft und voller Hürden.
Die seit dem 25.05.2018 gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ist eine gute Sache, denn sie stärkt unsere Verbraucherrechte in erheblichen Ausmaß. Die Praxis zeigt aber, dass die zu mehr Transparenz und Auskunft verpflichteten Konzerne sich nicht besonders viel Mühe geben, die Regeln auch einzuhalten.
WhatsApp, YouTube & Co.: Kontrolle personenbezogener Daten kaum möglich
Wie eine aktuelle Marktwächteruntersuchung (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) ermittelt hat, bekommen wir als Nutzer von populären Social-Media-Diensten kaum Auskunft über gespeicherte Daten. Und wenn, dann kommen wir nur schwer an sie ran und könnten sie nicht immer vollständig überprüfen.
Mittels einer fiktiven Testperson wurde die Umsetzung des Rechts auf Datenauskunft und Datenübertragbarkeit im Praxistest ausprobiert. Getestet wurde das bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, Twitter, WhatsApp und YouTube. Das Ergebnis: Keiner der Anbieter habe eine angemessene und vollständige Auskunft über die gespeicherten Daten gegeben. Stattdessen stoße der Nutzer auf Hürden wie englische Bezeichnungen oder unterschiedliche Dateiformate, die sich nicht ohne weiteres öffnen lassen. „Auch wenn auf die Anfragen in Ansätzen reagiert wurde, zufriedenstellende Antworten blieben alle Anbieter schuldig. Das Recht auf Auskunft, welches schon nach Bundesdatenschutzgesetz bestand, läuft so ins Leere,“ kommentiert Marco Horn vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführend zum Thema:
- DSGVO: Was euch die Regelung bringt und wo sie versagt
- WhatsApp: Account-Info anfordern – so geht’s
Datenübertragbarkeit gemäß DSGVO: Die Bundesregierung muss handeln
Eigentlich sollte der Anbieterwechsel zwischen vergleichbaren Diensten (z.B. von Spotify zu Apple Music oder umgekehrt) für uns Nutzer mittlerweile spielend leicht sein. Immerhin gilt das Recht auf Datenübertragbarkeit, aber leider ist die Umsetzung in der Praxis offenbar noch eine große Baustelle.
Weder könne der Verbraucher einfach prüfen, ob die Daten zutreffend seien, noch könne er entscheiden, welche Daten bei einem Wechsel zum neuen Anbieter übertragen werden sollen. Nun sei die Politik gefragt: „Eine einheitliche Auslegung der DSGVO wäre hier sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Unternehmen. Die Bundesregierung sollte im Austausch mit Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Vertretern der Zivilgesellschaft branchenbezogene Verhaltensregeln und Standards entwickeln, wie die Datenübertragbarkeit einheitlich, praktisch und im Sinne aller Beteiligten umgesetzt werden kann,“ fordert Florian Glatzner, Referent Team Digitales und Medien im Namen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).