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49-Euro-Ticket ausdrucken oder per Screenshot zeigen – darf man das?

© IMAGO / NurPhoto
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Das 49-Euro-Ticket gibt es normalerweise in digitaler Form. Man zeigt also bei einer Kontrolle einen QR-Code vor. Ist der Akku beziehungsweise das Datenvolumen leer oder möchte man sein Smartphone nicht immer dabei haben, könnte man überlegen, den QR-Code für das Deutschland-Ticket auszudrucken oder als Screenshot auf dem Handy zu speichern.

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Am Automaten gibt es das 49-Euro-Ticket nicht. Man kann sich also keinen Papierschein besorgen, um ihn dann in der Geldbörse für den Kontrolleur parat zu halten. Das könnte man aber umgehen, indem man den QR-Code des Deutschland-Tickets ausdruckt. Das ist aber nicht immer erlaubt.

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Kann man das 49-Euro-Ticket ausdrucken?

Eine einheitliche Regelung gibt es für das Deutschland-Ticket in vielerlei Hinsicht nicht – auch nicht für die Frage, ob man es ausgedruckt mit sich führen darf. Der Fahr-Abo wird von den verschiedenen Verkehrsverbünden in Deutschland angeboten, die jeweils ihre eigenen Tarifbestimmungen haben. Einige Erlauben das Vorzeigen einer ausgedruckten Version des 49-Euro-Tickets, andere nicht. Daneben gibt es Kontrolleure, die nicht einheitlich arbeiten. So kann es passieren, dass ihr bei einer Kontrolle durchgewunken werdet, bei der nächsten aber mit einem QR-Code auf Papier Ärger bekommt. In den offiziellen FAQ zum Fahrangebot wird darauf hingewiesen, dass das Deutschland-Ticket „grundsätzlich nur digital angeboten“ wird, einzelne Verkehrsunternehmen kulanterweise aber ein Papierticket mit dem QR-Code erlauben können. Die Ausnahme gilt jedoch nur längstens bis zum 31. Dezember 2023.

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Zur Sicherheit solltet ihr euch daher an den Verkehrsbetrieb wenden, der euch das 49-Euro-Ticket ausgestellt habt. Einige Betriebe bieten in ihrem Kundenportal sogar eine eigene Option zum Ausdrucken an. Wird bei einem gültigen Deutschland-Ticket für den jeweiligen Monat bei einer Kontrolle beanstandet, dass ihr nur den Code auf Papier dabei habt, reicht den Nachweis über das gültige 49-Euro-Ticket im jeweiligen Service-Center nach. Dann müsst ihr das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen, sondern höchstens eine Bearbeitungsgebühr. Mehr zum Thema: 49-Euro-Ticket ungültig, Handy vergessen oder Akku leer – was tun?

49-Euro-Ticket per Screenshot zeigen? Lieber nicht!

Anders sieht es aus, wenn ihr den QR-Code für das Deutschland-Ticket lediglich als Screenshot auf dem Smartphone speichert, weil ihr das Gerät zum Beispiel im Flugmodus nutzen oder die dazugehörige App nicht installieren wollt. Hierfür gibt es im Webangebot der Bundesregierung keine Regelung. Die Deutsche Bahn weist aber darauf hin, dass ein Screenshot des Ticket-Codes generell nicht ausreicht und man ein Handyticket oder eine Chipkarte bereithalten soll. Man sollte also nicht aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen auf das digitale Ticket verzichten und lediglich auf einen Screenshot zurückgreifen. Möchtet ihr euer Smartphone nicht immer bei euch haben, könnt ihr euch das Deutschland-Ticket auch als Chipkarte für das Portemonnaie ausstellen lassen.

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Ganz gleich in welcher Form ihr das Deutschland-Ticket mit euch führt, generell solltet ihr euren Personalausweis dabei haben. Der Fahrausweis ist personalisiert und darf nur von der Person genutzt werden, auf die er ausgestellt ist.

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