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49-Euro-Ticket für aktuellen/nächsten Monat: Fristen zur Buchung & Kündigung

© IMAGO / CTK Photo
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Es dauert keine Woche mehr bis das Deutschland-Ticket startet. Zwar kann man mit dem Ausweis flexibel im öffentlichen Nahverkehr durch ganz Deutschland fahren, die Buchung gestaltet sich aber komplizierter als nötig. Das Ticket ist immer einen Monat lang gültig, bei der Bestellung muss man bestimmte Fristen beachten.

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Man kann das Ticket nicht einfach an einem Automaten ziehen, wo es dann ab dem Kaufzeitpunkt 30 Tage lang gültig ist. Das Deutschland-Ticket ist stattdessen immer nur für einen Kalendermonat, also vom 1. bis zum letzten Tag eines Monats gültig und kann auch nur online oder in Reisezentren gebucht werden.

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Deutschland-Ticket für 30 Tage gültig? Das sollte man beachten

Das Angebot gibt es nur als Abonnement. Wer das Deutschland-Ticket also nur für einen gezielten Zeitraum nutzen will, muss zunächst das Abo abschließen und es danach zeitnah wieder kündigen. Möchte man das Ticket für die Sommerzeit, etwa von Mitte Juni bis Mitte Juli nutzen, muss man zwei Mal 49 Euro bezahlen. Es ist nicht möglich, das Abonnement am 15. Juni abzuschließen, um es dann 30 Tage lang bis Mitte Juli zu verwenden. Erst im nächsten Jahr soll es eine taggenaue Buchungsmöglichkeit geben, wo das Abonnement auch zur Mitte eines Monats beginnen kann.

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Deutschland-Ticket für aktuellen oder nächsten Monat buchen?

Weiterhin lässt sich das Abonnement bei vielen verschiedenen Anbietern abschließen. Eine einheitliche Frist zur Buchung, um das Ticket noch im laufenden oder nächsten Monat nutzen zu können, gibt es nicht. Bei der Berliner BVG war das Ticket mit einer Gültigkeit zum Starttag am 1. Mai zum Beispiel zunächst nur bis zum 10. April buchbar, danach wurde die Frist aus Kulanz bis zum 20. April verlängert. Kurzentschlossene, die noch Ende April das Deutschland-Ticket für Mai buchen wollen, müssen nun persönlich in ein Kundenzentrum gehen. Auch bei der Deutschen Bahn ist die Frist zur Online-Bestellung mit dem Mai als Start inzwischen abgelaufen und man muss persönlich in ein DB-Service-Zentrum, um das Deutschland-Ticket noch rechtzeitig zu erhalten. In München muss jeweils bis zum 25. des Vormonats, in Nürnberg bis zum 26. des Vormonats gebucht werden, um das Ticket im nächsten Monat nutzen zu können. In Augsburg ist das sogar bis zum letzten eines Monats möglich.

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Grundsätzlich ist die Buchung des Deutschland-Tickets für den Folgemonat nur bis zum 10. des aktuell laufenden Monats vorgesehen. Verlängerte Fristen gehen lediglich auf die Kulanz eines Anbieters zurück. Etwas flexibler dürften die Bestellmöglichkeiten sein, wenn man keine Chipkarte, sondern die digitale Variante des Deutschland-Tickets bucht. Dann soll man sich je nach Anbieter sogar noch im laufenden Monat für die Fahrkarte entscheiden können. Hier gilt jedoch auch die monatsgenaue Abrechnung. Wer etwa noch im laufenden Mai das 49-Euro-Ticket bestellen kann, bezahlt den vollen Preis in Höhe von 49 Euro, auch wenn die ersten Tage nicht genutzt wurden.

Hinweis: Neben den Bestellfristen sollte man auch die Kündigungsfristen im Auge behalten. Eine Kündigung des 49-Euro-Tickets ist immer bis spätestens zum 10. des aktuellen Monats notwendig, damit das Abonnement im Folgemonat nicht mehr gültig ist.

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