Das 49-Euro-Ticket ist beschlossen und soll am 1. Mai 2023 starten. Damit kann man deutschlandweit mit Zügen, Bussen und anderen Nahverkehrsmitteln reisen. Ist das Deutschland-Ticket auch im Flixbus oder im Flixtrain gültig?
Mit dem Fahrausweis kann man durch ganz Deutschland mit dem Zug fahren. Dabei darf man aber nicht die schnellen ICE- oder IC-Züge nehmen, sondern nur Regionalzüge (Ausnahme: Hier gilt es im ICE). Wie sieht es mit den „Flix“-Angeboten aus?
Kann man das 49-Euro-Ticket für Fernbus-Fahrten nutzen?
Stand jetzt ist das 49-Euro-Ticket nicht im Flixbus oder Flixtrain gültig. Man kann damit nur im Nahverkehr reisen. Beide Angebote gehören jedoch zum Fernverkehr. Schon das 9-Euro-Ticket aus dem Sommer 2023 konnte nicht in den „Flix“-Fahrzeugen genutzt werden.
Das Unternehmen selbst würde gerne teilnehmen und Passagieren Fahrten in den eigenen Bussen und Zügen anbieten. So meint der „Flix“-Chef André Schwämmlein, dass es „gut für alle Beteiligten wäre“, wenn man Teil des anstehenden Ticketangebots wäre (Quelle: Merkur.de). Weiter sagt er, dass eine Einbeziehung der Flix-Verbindungen „laut einer INSA-Studie bis zu sechs Millionen zusätzliche Kunden überzeugen“ würde und dem Bund entsprechend „Zusatzeinnahmen von einer halben Milliarde“ entstehen würden. Schwämmlein argumentiert zudem, dass das neue Ticket unter dem Banner „Deutschland-Ticket“ angeboten wird und entsprechend nicht alleine auf Nahverkehrsverbindungen ausgerichtet ist.
Keine Nutzung im Flixbus und -train
Bereits im Herbst verkündete der Flix-Boss, dass man mit dem Bund, den Ländern und Kommunen im Gespräch war, um mit in das Deutschland-Ticket einbezogen zu werden. Seitdem hat sich aber noch nichts getan. Bleibt abzuwarten, ob sich bis zum offiziellen Start des 49-Euro-Tickets noch etwas tut oder Passagiere für die Flixbusse und Flixzüge wieder separat Tickets kaufen müssen, um in Deutschland und ins Ausland zu reisen.
Nach aktuellem Stand gilt das neue Ticket bundesweit unabhängig vom Verkehrsverbund in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Im Nahverkehr eingeschlossen sind laut § 2 des Regionalisierungsgesetztes der Bundesländer alle Verkehrsmittel im ÖPNV, deren Fahrten „einen Radius von bis zu 50 Kilometern nicht überschreiten oder innerhalb einer Beförderungszeit von bis zu einer Stunde liegen“ (Quelle: SWP). Fernverkehrszüge sind von der Nutzung ausgeschlossen.