Das Deutschland-Ticket gilt nur für Fahrten im Nahverkehr gelten. Das heißt, ihr könnt es unter anderem in Regionalzügen nutzen. Im ICE gilt es normalerweise nicht. Es gibt aber vereinzelte Ausnahmen, bei denen ihr auch den schnellen Zug der Deutschen Bahn mit der günstigen Fahrkarte nutzen könnt.
Normalerweise ist das 49-Euro-Ticket nicht für Fahrten im ICE („Intercity Express“) und IC-Zügen vorgesehen. Sitzt ihr mit dem Fahrausweis in einem dieser Züge und habt kein gültiges Fernreiseticket, fahrt ihr „schwarz“. Lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gilt es in entsprechenden Zügen.
ICE mit dem Deutschland-Ticket im VBB-Verbund
Ab Freitag. den 24. November 2023 kann man das Deutschland-Ticket in IC/ICE-Zügen der Deutschen Bahn mit „Tarifanerkennung im Nahverkehr“ nutzen. Das betrifft folgende Verbindungen:
- Berlin Hbf – Elsterwerda (IC)
- Berlin Südkreuz – Prenzlau (ICE)
- ein IC-Zugpaar Potsdam Hbf – Cottbus
Mit dem 49-Euro-Ticket ICE fahren: In diesen Fällen geht es
Bis vor kurzem konnte man das Deutschland-Ticket zudem für Fahrten im ICE nutzen, wenn mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort zu rechnen war. In solchen Fällen konnte man zunächst ein ICE-Ticket lösen, um es sich anschließend zurückerstatten zu lassen. Durch eine Änderung der Nutzungsbedingungen Mitte August 2023 ist das aber nicht mehr möglich. Auf der Webseite der Deutschen Bahn heißt es demnach seitdem:
„Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.“
Hier gibt es aber Ausnahmen: Ihr könnt trotzdem einen ICE nutzen, wenn euer Ziel wegen der Verspätung nicht vor Mitternacht erreicht werden kann oder wenn bei einer ursprünglichen Ankunftszeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist. In beiden Fällen könnt ihr entweder einen Taxi-Gutschein vom Zugpersonal erhalten oder die Tickets für die Fahrt bis zum Ziel bis zu einem Preis von 120 Euro erstatten zu lassen (Quelle: Frankfurter Rundschau).
Mit Verweis auf die Verspätung habt ihr keinen Anspruch mehr auf die Erstattung des ICE-Fahrpreises.
ICE auf einigen Strecken nutzbar
Wie an vielen anderen Stellen gibt es auch bei der ICE-Nutzung einige Sonderregeln für das Deutschland-Ticket. Auf ausgewählten Strecken ist es auch für ICE- und IC-Züge gültig und zwar, wenn der schnelle Zug auf einer Strecke als Nahverkehrszug eingesetzt wird. Das ist zum Beispiel bei der Intercity-Strecke zwischen Bremen und Norddeich/Mole der Fall. Auf diesen Fernverkehrsstrecken kann man auch ÖPNV-Tickets nutzen:
- Rostock Hbf – Ribnitz-Damgarten West – Velgast – Stralsund (hier auch ICE)
- Stuttgart Hbf – Horb – Singen (Htw) – Konstanz
- Bremen Hbf – Oldenburg (Oldb) – Augustfehn – Leer (Ostfr) – Emden Hbf – Emden Außenhafen / Norddeich Mole
- Erfurt – Weimar – Jena – Gera
- Dortmund – Witten – Iserlohn-Letmathe – Altena (Westf) – Werdohl – Plettenberg – Finnentrop – Lennestadt-Grevenbrück – Lennestadt-Altenhundem – Kreuztal – Siegen-Weidenau – Siegen Hbf - Dillenburg (Hessen)
- Berlin Hbf – Flughafen BER Terminal 1-2 – Doberlug-Kirchhain – Elsterwerda
- Berlin Südkreuz/Berlin Spandau – Berlin Gesundbrunnen – Prenzlau (hier auch ICE)
- Potsdam – Berlin Hbf – Cottbus
- Dresden Hbf – Freiberg (Sachs) – Chemnitz Hb
- Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen
Beachtet, dass die jeweilige Fahrt für die Nutzung im Nahverkehr freigegeben sein muss. Erkundigt euch also bei der Deutschen Bahn, ob ihr mit dem gewünschten Zug tatsächlich mit dem 49-Euro-Ticket reisen könnt.
Quelle: Deutsche Bahn / SWR, Merkur.de, Angaben ohne Gewähr
Deutschland-Ticket: Normalerweise nicht im ICE gültig
Fahren Züge nach dem normalen Fahrplan und ist mit einer pünktlichen Ankunft zu rechnen, dürfen mit dem 49-Euro-Ticket keine ICE-Züge genutzt werden. Ihr könnt mit dem Ticket also zwar durch ganz Deutschland reisen, müsst aber die langen Fahrten in den Regionalzügen auf euch nehmen. Man kann damit nur in der 2. Klasse Platz nehmen. Wer in der 1. Klasse reisen will, muss einen neuen Fahrausweis buchen.
Der Fahrausweis gilt zudem in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Auch auf einigen Fähren, die Teil des ÖPNV sind, wird man damit fahren können.