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5.250 Euro Rückzahlung für Strom und Gas: Was betroffene Kunden jetzt wissen müssen

Betroffene Kunden müssen bis Ende des Jahres jedoch selbst aktiv werden.
Betroffene Kunden müssen bis Ende des Jahres jedoch selbst aktiv werden. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie)
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Eigenmächtige Preiserhöhungen für Strom und Gas sind unzulässig, meinen Verbraucherschützer. Kunden haben jetzt die Möglichkeit, Geld zurückzubekommen.

Willkürliche Preiserhöhungen und fragwürdige Vertragsklauseln verärgern die Kunden der Energieversorger Primastrom, Voxenergie und Nowenergy schon länger. Nachdem die Anbieter dies ohne die Zustimmung der Kunden taten und sich teilweise auch weigerten, fristgerecht eingereichte Widerrufe und Kündigungen anzuerkennen, schritten die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein. Nun gibt es die Möglichkeit, Geld von den Anbietern zurückzufordern.

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Finanzielle Entlastung für Kunden von Energieanbietern

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, konnte mit der hinter den Anbietern stehenden Primaholding Unternehmensgruppe eine umfassende außergerichtliche Einigung erreicht werden. Durch den Vergleich gelang der vzbv umzusetzen, dass betroffene Kunden ihre Verträge sofort oder früher verlassen können. Rückwirkend werden günstigere Tarife ermöglicht, wenn Widerrufe abgelehnt wurden. Kunden können auch jetzt noch ihre Verträge widerrufen, falls das bisher nicht geschehen ist.

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Auch über lange Vertragslaufzeiten wurde diskutiert. Kündigungen sollten teils erst 2027 gelten. Es wurde festgelegt, dass Verträge spätestens zwei Jahre nach Beginn enden müssen. Kunden dürfen sich zudem über günstigere Preise freuen, müssen diese aber aktiv einfordern. Hinsichtlich der Preise einigten sich die Parteien auf Obergrenzen, wodurch sich die Arbeitspreise je nach Situation rückwirkend deutlich reduzieren können.

So bekommt ihr die Kosten erstattet

Wer von der Einigung profitieren möchte, muss allerdings selbst aktiv werden. Betroffene Kunden müssen also ihrem Energieanbieter eine E-Mail senden, in der sie sich auf den Vergleich des vzbv mit der Primaholding berufen – auch dann, wenn sie bereits gekündigt oder die neuen Vertragsbedingungen widerrufen haben. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024. (Unter diesem Link könnt ihr die entsprechende Vorlage herunterladen.)

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Den eigenen Energieanbieter zu kontaktieren, kann sich lohnen. Das zeigt ein Beispiel der Verbraucherschützer: Ein Kunde von Nowenergy zahlte 46,73 Cent pro kWh für Gas. Nach einem abgelehnten Widerruf wurde die Vertragslaufzeit bis August 2025 festgelegt. Wegen der Einigung endet der Vertrag schon im Oktober 2024 und der Gaspreis sinkt zunächst auf 8,5 Cent/kWh, danach auf 11 Cent/kWh. Der Haushalt spart dadurch etwa 5.250 Euro.

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