Die Umsatzsteuer begegnet euch vor allem auf gängigen Kassenbelegen. Erfahrt bei uns die richtige Abkürzung der Umsatzsteuer sowie deren eigentliche Bedeutung.
Gerade wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, wird gerne auf Abkürzungen zurückgriffen. Schließlich entstehen in der deutschen Sprache gerne mal lange und komplizierte Wörter, wenn es um Gesetze und Co geht. Zwar ist das Wort Umsatzsteuer noch relativ kurz, aber ihr seid doch sicherlich auch froh, wenn ihr es nicht ausschreiben müsst. Deshalb stellen wir euch nun die korrekte Abkürzung vor.
Vor allem bei der Steuererklärung achtet das Finanzamt sehr genau auf die verschiedenen Steuerabgaben. Die Apps im folgenden Video erleichtern die Einreichung der kommenden Steuerklärung ungemein.
Abkürzung Umsatzsteuer: Wie schreibt ihr es richtig?
Die korrekte Abkürzung der Umsatzsteuer lautet „USt.“. Achtet immer auf den Punkt am Ende der Abkürzung, um die richtige Schreibweise korrekt zu formulieren. Allgemein ist der Begriff Umsatzsteuer jedoch mehr im Unternehmertum geläufig. Letztendlich handelt es sich um eine Steuer, die ein Unternehmer auf seine Waren oder Dienstleistungen aufschlägt, also auf seinen geplanten Umsatz. So trägt stets der Konsument die vollen Kosten für die Umsatzsteuer, wobei der Unternehmer im Gegenzug diese Steuer an das Finanzamt abführen muss.
Umsatz- oder Mehrwertsteuer: Was ist denn jetzt richtig?
In Deutschland werden die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer meist mit gleicher Bedeutung und damit synonym verwendet. Es handelt sich um einen bestimmten Prozentsatz, entweder sieben oder 19 Prozent, der auf den Nettowert einer Ware oder Dienstleistung aufgeschlagen wird. So ergibt sich der Bruttowert. Zwar gibt es nur das Umsatzsteuergesetz und eben nicht das Mehrwertsteuergesetz, aber trotzdem ist die Mehrwertsteuer als Begrifflichkeit vor allem bei Endkonsumenten durchaus geläufiger.
Normal oder ermäßigt: Wann gelten die sieben Prozent Umsatzsteuer?
Der normale Steuersatz liegt bei 19 Prozent. Allerdings gibt es einige Felder, in denen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zum Einsatz kommt. Das gilt beispielsweise für Grundnahrungsmittel wie Äpfel, Brot oder die gängigen Milchprodukte. Auch Bücher, Zeitschriften und Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen werden mit sieben Prozent versteuert und nicht mit 19 Prozent.