Die Abkürzung „zu Händen“ benötigt ihr immer dann, wenn ihr eine E-Mail oder einen formellen Brief per Post verschickt und sicherstellen wollt, dass das Schreiben beim richtigen Ansprechpartner ankommt. Aber wie kürzt man den Ausdruck eigentlich richtig ab, damit der Empfänger versteht, was er mit dem Schreiben anfangen soll?
Egal ob ihr eine Bewerbung verschickt, ein Schreiben an das örtliche Einwohnermeldeamt aufsetzt oder eurem Geschäftspartner etwas mitteilen wollt: In vielen Fällen müsst ihr nicht nur das jeweilige Unternehmen oder die Behörde anschreiben, sondern auch dafür sorgen, dass euer Brief direkt auf dem Schreibtisch des richtigen Ansprechpartners landet. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich dafür der Vermerk „zu Händen“ etabliert, der in die Adresszeile auf dem Briefumschlag eingefügt wird. Da das aber beim Verfassen der Anschrift viel Platz einnimmt, verwendet man in der Regel eine Abkürzung für „zu Händen“. Dabei solltet ihr eine gängige Form wählen, damit die Abkürzung verstanden und euer Schreiben von den richtigen Leuten gelesen wird.
Abkürzung für „zu Händen“: Mehrere Varianten möglich
Laut Duden, dem Standardwörterbuch der deutschen Rechtschreibung sind für den Vermerk „zu Händen“ sogar mehrere Abkürzungen möglich:
- z. H.
- z. Hd.
Selten wird auch „z. Hdn.“ verwendet.
Alle drei Varianten sind also korrekt. Am gebräuchlichsten ist aber die Version „z. Hd.“. Beachtet zudem, dass ihr das Leerzeichen zwischen den beiden verkürzten Wörtern auch weglassen könnt. Statt „z. Hd.“ kann man also auch „z.Hd.“ schreiben.
So verwendet ihr die Abkürzung „z. Hd.“ im Anschreiben
Die Gestaltung von Anschreiben wird in Deutschland von der Norm DIN 5008 festgelegt. Mit diesen Empfehlungen gibt das „Deutsche Institut für Normung (DIN) eine Anleitung zur übersichtlichen Gestaltung von Schriftstücken und trägt damit zur problemlosen Zustellung bei. Habt ihr einen Brief verschickt, landet dieser in einem Verteilerzentrum der Post und wird dort von Maschinen gelesen. Die einheitliche DIN-Norm vereinfacht diesen Vorgang, da das Risiko von Lesefehlern bei der automatischen Anschriftenerkennung minimiert wird. Eine korrekte Adressierung ist also der sicherste Weg, damit euer Schreiben schnell beim zuständigen Ansprechpartner ankommt.
Hier zwei Beispiele für ein korrektes Anschreiben mit der Abkürzung „zu Händen“, einmal für ein Schreiben an eine Hausanschrift sowie an eine Postfachadresse:
Hausanschrift
Hans Mustermann AG
Personalabteilung, z. Hd. Herr Mustermann
Musterviertel
Musterstraße 45
81967 Musterstadt
Tipp: Wenn ihr an eine Hausanschrift (vollständige Adresse mit Straße) schreibt, lasst ihr zwischen der Straße und dem Ort keine Leerzeile frei. Den betreffenden Ansprechpartner setzt ihr in die Zeile unter dem Firmennamen. Müsst ihr noch einen Ortsteil oder Stadtteil hinzufügen, schreibt ihr diesen zwischen dem Namen und der Straße.
Postfachanschrift
Musteramt
z. H. Herr Mustermann
Postfach 0745
35777 Musterstadt
Tipp: Wenn ihr an eine Postfachanschrift schreibt, entfällt logischerweise die Angabe von Straße und Hausnummer, da ihr ja die Postfachnummer angebt. Die Angabe eines Ortsteils ist außerdem ebenfalls nicht notwendig. Die Angabe kann nicht nur bei Briefen, sondern auch bei der Beschriftung von Paketen verwendet werden.
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„Zu Händen“, „c/o“ oder „persönlich“?
Auf Briefen findet man verschiedene Vermerke für den Empfänger. „Zu Händen“ bedeutet, dass das Schriftstück exakt an die angegebene Person weitergeleitet wird. Man nutzt die Angabe, wenn es unter der Anschrift mehrere Empfänger gibt, also vor allem in Unternehmen. Ist die Person jedoch längere Zeit nicht anwesend, kann der Brief auch von einer Vertretung geöffnet werden. Möchte man das verhindern, schreibt man stattdessen „persönlich“ auf den Umschlag. So bleibt der Brief in Abwesenheit der genannten Person ungeöffnet. Als dritte Variante gibt es die Angabe „c/o„, was im Englischen für „care of“ steht.
Dieses Kürzel wird verwendet, wenn jemand unter der Anschrift keinen eigenen Briefkasten hat. Das ist zum Beispiel bei Untermietern oder zeitlich begrenzten Aufenthalten, etwa im Urlaub oder im Krankenhaus der Fall.