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Abmahnung von Manuel Holleis? Ruhe bewahren! Das steckt dahinter

© Getty Images / peterschreiber.media
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Aktuell werden vermehrt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Namen des Rechtsanwalts Manuel Holleis versendet. In dem Schreiben wird man zu einer Zahlung von 1.000 Euro aufgefordert. Was steckt dahinter?

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Die Abmahnungen sollen im Auftrag der Filmproduktionsfirma „Universal Pictures International Germany GmbH“ verschickt werden. Das Downloaden, Streamen und Online-Stellen von urheberrechtlich geschütztem Material ist ohne Einwilligung der Rechteinhaber verboten und kann teuer werden. Es ist also durchaus möglich, dass man dafür eine teure Abmahnung im Postfach findet. Bei den Abmahnungen, die im Namen von Manuel Holleis verschickt werden, sollte man aber Ruhe bewahren und nicht zahlen. Es handelt sich um einen Fake mit betrügerischen Absichten.

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Fake-Abmahnungen von Manuel Holleis

Als Absender wird neben dem Namen die Adresse der Kanzlei „Rose & Partner“ in Hamburg genutzt. Am „Jungfernstieg 40“ soll es aber keinen Anwalt mit dem Namen geben. Der zur Kanzlei gehörende Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M. gibt an, mit diesen Abmahnungen nichts zu tun haben. Daher bittet er auch darum, seine Kanzlei zu diesem Fall nicht zu kontaktieren (Quelle: Anwalt.de). Habt ihr eine solche Zahlungsaufforderungen bekommen, löscht sie einfach oder wendet euch stattdessen direkt an die Polizei.

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Übereinstimmenden Berichte zufolge handelt es sich bei den Schreiben von „Manuel Holleis“ nicht um echte Abmahnungen, sondern um Betrugsversuche. Einen Anwalt mit diesem Namen soll es gar nicht geben. Zudem werden berechtigte Abmahnungen normalerweise nicht per E-Mail verschickt, sondern per Briefpost.

Es gibt mehrere Anzeichen dafür, dass es sich nicht um ein echtes Anwaltsschreiben, sondern um einen Betrugsversuch handelt:

  • Es wird zwar angegeben, dass es eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, die Art bleibt aber offen.
  • Es wird nicht genannt, um welchen Titel es genau geht.
  • Ein Klassiker bei Fake-Schreiben: Es sind einige Rechtschreibfehler im Text.
  • Der genannte „Digital Services Act“ hat mit dem Abmahnfall nichts zu tun.
  • Es gibt im amtlichen Anwaltsverzeichnis keinen Anwalt mit dem Namen „Manuel Holleis“.
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Manuel Holleis: Daran erkennt man den Betrug

In der Nachricht wird darauf hingewiesen, dass der Anwalt die Firma „Universal Pictures“ vertritt. Angeblich wurde eine Urheberrechtsverletzung festgestellt. Ein konkretes Datum sowie eine IP-Adresse werden zwar erwähnt, es bleibt aber nicht ersichtlich, worin genau die Rechtsverletzung besteht, also zum Beispiel, ob man urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen, im Stream zur Verfügung gestellt oder angesehen hat.

Auch um welchen Film es geht, wird nicht erwähnt. Im weiteren Verlauf werden Kosten aufgeschlüsselt, die für die Rechtsverletzung entstehen. Ein Betrag, der inklusive Rechtsanwaltskosten in die Höhe von insgesamt 1.000 Euro geht, soll demnach bezahlt werden. Die Frist ist dabei sehr kurz gehalten und die Zahlung soll innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Falls man der Aufforderung nicht nachkommt, wird mit einer Klage gedroht.

So sieht das Schreiben aus:

Der externe Inhalt kann nicht angezeigt werden.

Dabei sollen sich die Abmahnkosten verfünfachen. In der E-Mail findet man einen Link auf eine Webseite des angeblichen Anwalts. Hier gibt es einen Link zu einer Seite mit dem Titel „Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten?“. Folgt man dem Verweis, gelangt man zu einem Fenster, in das man seine E-Mail-Adresse eintragen soll. Hier sollte man jedoch nichts eingeben, da unklar ist, was mit der E-Mail-Adresse passiert.

Vom Inhalt des Schreibens solltet ihr euch nicht einschüchtern lassen. Es wird lediglich Druck aufgebaut, um euch zu einer unbedachten Zahlung an einen Fake-Anwalt zu drängen. Seid ihr euch generell bei einem erhaltenen Anwaltschreiben unsicher, kontaktiert eine Rechtsanwaltskammer oder euren Rechtsanwalt und gebt dort die Informationen zur angeblichen Abmahnung an.

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