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Abmahnungen von Maximilian Größbauer & Brandt.Legal – was steckt dahinter?

© Getty Image / peterschreiber.media
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Wer einen Auftritt im Internet hat, ist an jeder Ecke von Abmahnungen bedroht. Schon seit einigen Wochen bekommen einige Betreiber von Blogs Abmahnungen von Maximilian Größbauer oder Brandt.Legal. Was steckt dahinter?

In den Abmahnungen werden Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeworfen, die sich durch die Nutzung der Newsletter-Tools „Klaviyo“ und „Mailchimp“ ergeben. Die Tool-Anbieter sitzen in den USA, entsprechend werden Nutzerdaten dorthin übermittelt.

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DSGVO-Abmahnung von Maximilian Größbauer: Soll man zahlen?

Hinweis:Es folgt keinerlei rechtliche Beratung, sondern eine Zusammenfassung der aktuellen Nachrichtenlage. Habt ihr Post von Maximilian Größbauer oder Brandt.Legal mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, wendet euch für weitere Auskünfte an einen Anwalt.

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Die Abmahnungen von Maximilian Größbauer und Brandt.Legal erfolgen wellenartig und meist nach dem gleichen Muster. Zunächst erhalten Betreiber einer Seite Post im Namen von Größbauer. Hier wird man dazu aufgefordert, Daten nach Artikel 15 der DSGVO bereitzustellen. Wer auf diese Mitteilung nicht reagiert oder nicht ausreichende Auskünfte übermittelt, bekommt Post von Anwälten der Kanzlei Brand.Legal mit Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro (Quelle: Anwalt.de).

Auch für große Unternehmen können Verstöße teuer werden:

Begründet wird die Forderung damit, dass bei Klaviyo und Mailchimp personenbezogene Daten an die Dienstleister in die USA übermittelt werden. Hier soll ein Verstoß gegen Datenschutzregelungen vorliegen (Artikel 46 Absatz 1 DSGVO). Was soll man tun?

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Abmahnung wegen Mailchimp und Klaviyo

Bei diesen Anwaltsschreiben handelt es sich nicht um Fakes. Es stecken also keine Betrüger dahinter, die einen ohne Grundlage unter Druck setzen und zu einer Zahlung zwingen wollen. Die Kanzlei rechtfertigt die Ansprüche damit, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihres Mandanten durch die Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten verletzt wurde. Allgemein könnte der Anspruch rechtlich durchsetzbar sein, da jeder Seitenbetreiber die Regelungen der DSGVO einhalten muss und dafür sorgen muss, dass das auch bei den auf der Seite verwendeten Diensten gewährleistet ist.

DSGVO-Abmahnung durch Maximilian Größbauer: Was tun?

Mehrere Anwälte warnen aber davor, entsprechende Forderungen zu vorschnell zu zahlen. Das Vorgehen von Größbauer wird demnach als „systematisch“ eingeordnet (Quelle: NBS Partners). Im Vordergrund der Abmahnungen steht also nicht der Verstoß gegen Datenschutzregelungen. Durch das systematische Verschicken von entsprechenden Schreiben wird vielmehr ein „Gewinnerzielungsmotiv“ abgeleitet, was einen Rechtsmissbrauch darstellen könnte. Wer ein entsprechendes Schreiben als Webseiten-Betreiber erhält, sollte also nicht sofort zahlen, sondern umgehend einen Anwalt konsultieren.

Die Rechtsprechung ist hier noch unklar, allerdings gab es in den vergangenen Monaten bereits den Fall der wellenartigen „Google Fonts“-Abmahnungen. Diese Forderungen wurden vom Landgericht München abgewiesen, da man nicht schutzbedürftig sei, wenn man sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, bei der eine Persönlichkeitsverletzung droht (Quelle: Golem.de). Ein ähnlicher Fall könnte hier vorliegen.

Unabhängig von der möglichen Rechtsmissbräuchlichkeit sollten Betreiber von Webseiten allerdings sicherstellen, dass alle Dienste den geltenden Datenschutzregelungen entsprechen und entsprechende Maßnahmen treffen, indem entsprechende Services zum Beispiel ausgetauscht werden. Auch hier empfiehlt sich das Gespräch mit einem Rechtsexperten. Einige Tipps für eure eigene Seite und Hinweise, was ihr beachten solltet, findet ihr hier:

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