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Achtung, Autofahrer: Wer dieses Schild sieht, muss sehr vorsichtig sein

Verkehrszeichen 277.1 kommt euch sicherlich bekannt vor und ist eine Sonderregelung des gewohnten Überholverbots.
Verkehrszeichen 277.1 kommt euch sicherlich bekannt vor und ist eine Sonderregelung des gewohnten Überholverbots. (© IMAGO / teamwork)
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Roter Rand, weißer Grund und links ein rotes Auto – doch das Schild sieht anders aus als gewohnt. Wir erklären, was es bedeutet und worauf ihr achten müsst.

Verkehrszeichen 277.1 – das spezielle Überholverbot

Hin und wieder tauchen neue Verkehrsschilder auf, beispielsweise das Parkplatz-Zusatzschild für Carsharing-Fahrzeuge. Das Verkehrszeichen mit der offiziellen Nummer 277.1 gibt es seit 2020. Es ähnelt dem bereits bekannten Überholverbotsschild. Es ist ebenfalls rund, mit weißem Hintergrund und rotem Rand. Doch anstelle des schwarzen Autos sind dort ein Motorrad und ein Fahrrad abgebildet.

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Das Verkehrszeichen 277.1 ähnelt dem bekannten Überholverbotsschild – statt des schwarzen Autos sind ein Motorrad und ein Fahrrad abgebildet.
Das Verkehrszeichen 277.1 ähnelt dem bekannten Überholverbotsschild – statt des schwarzen Autos sind ein Motorrad und ein Fahrrad abgebildet. (© IMAGO / Arnulf Hettrich)

Wo ihr dieses Verkehrsschild seht, dürft ihr mit eurem Auto keine Fahrräder, Mofas, Roller oder Motorräder überholen. Es verbietet allen mehrspurigen Fahrzeugen explizit das Überholen von Zweirädern. Einspurige Fahrzeuge dürfen jedoch weiterhin überholen. Beispielsweise darf ein Motorradfahrer an einem Fahrradfahrer vorbeifahren. Sinn des Ganzen ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Vor allem Fahrradfahrer sollen an Engstellen besser geschützt werden.

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Aufgepasst: Wer das Überholverbot missachtet, riskiert eine Geldstrafe von 70 Euro und einen Punkt bei der Straßenverkehrsbehörde in Flensburg.

Was beim Überholen generell zu beachten ist

Überholen führt häufig zu schweren Unfällen, weil die Geschwindigkeiten, die Straßenverhältnisse und der Gegenverkehr falsch eingeschätzt werden. Generell verboten ist das Überholen, wenn

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  • der Gegenverkehr gefährdet oder behindert wird
  • die Verkehrslage unklar ist
  • Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, zum Beispiel bei Schneefall oder Nebel
  • am Fußgängerüberweg
  • ein Bus oder eine Straßenbahn mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle anfährt

Auch wenn der Lkw vor euch fast die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erreicht und ihr deshalb ohne eine Geschwindigkeitsübertretung nicht wesentlich schneller fahren könnt, ist das Überholen nicht erlaubt. Bevor ihr zum Überholen ansetzt, stellt euch deshalb immer die Frage, ob das wirklich sinnvoll und notwendig ist. Häufig gewinnt ihr dadurch kaum Zeit, geht aber ein hohes Risiko ein

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