„Amazon Vine“ ist das Produkttesterprogramm beim großen Online-Shop. Dabei erhält man gratis Produkte, die man testen und bewerten soll. Zum 1. November 2023 gibt es Änderungen, nach denen Vine-Tester unter bestimmten Voraussetzungen Steuern abführen oder Meldungen an das Finanzamt abgeben müssen. Das funktioniert über einen Steuerfragebogen.
Wer bereits am Vine-Programm teilnimmt, wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Nachträglich kann man sie im Vine-Konto im Abschnitt „Vine-Help“ abrufen (zu Amazon Vine). Hinter den Änderungen steckt die „Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden“ der Europäischen Union (zur Richtlinie im Webangebot der Europäischen Union).
Amazon Vine: Meldungen ans Finanzamt
Nach der EU-Richtlinie ist Amazon dazu verpflichtet, Daten von Teilnehmern am Produkttesterprogramm in einem Steuerfragebogen zu erheben und an Behörden weiterzugeben. Zu den Daten gehören unter anderem der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Wohnsitz und die Umsatzsteuer-Identifikationsunmmer. Die Informationen müssen von Amazon bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres an Steuerbehörden gemeldet werden. Amazon benötigt die Daten von Teilnehmern bereits zum Ende des Jahres.
- Für 2024 betrifft das zunächst nur Mitglieder, die erst seit 2023 beim Vine-Programm teilnehmen.
- Ab 2024 muss Amazon die Daten aller Vine-Teilnehmer melden, ganz gleich, wann sie sich dafür angemeldet haben.
- Wer sich neu beim Vine-Programm registrieren will, muss ab dem 30. Oktober 2023 direkt seine Steuerinformationen bei der Anmeldung angeben.
Sollten angemeldete Mitglieder die Informationen nicht rechtzeitig an Amazon übermitteln, können sie nicht mehr am Vine-Programm teilnehmen. Möchte man sich neu registrieren, ist das nur noch unter Angabe der genannten Daten möglich.
Steuern bei Amazon Vine
Die neuen Richtlinien bedeuten keine neuen Steuern für Produkttester. Für Produkte, die man gratis bekommt, können sich schon immer Schenkungssteuern, Gewerbesteuern, Steuern aus „sonstigen Einkünften“ oder Ähnlichem ergeben. Ob und welche Steuern bei Vine und Co. anfallen, ist einzelfallabhängig und lässt sich bei einem Steuerberater erfahren (Quelle: Steuerberaterkammer Düsseldorf).
Die neuen Maßnahmen sind lediglich ein neuer Zwang beim Anbieter, der Daten von teilnehmenden Nutzern an das Finanzamt übermitteln muss. Behörden können so gegebenenfalls abgleichen, ob etwaige Steuern korrekt abgeführt beziehungsweise entsprechende Daten in der Steuererklärung eingetragen wurden. Ein ähnliches Vorgehen gibt es bereits seit Anfang des Jahres .für private Verkäufer bei eBay und Co,. Dabei müssen die Plattformen ab Ende Januar 2024 Daten von Nutzern an Behörden übermitteln, die mehr als 30 Artikel verkauft oder über 2.000 Euro durch Verkäufe eingenommen haben.