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„Anlieger frei“: Was bedeutet das und wer darf da reinfahren?

Anlieger frei Schild
Das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ gibt es als Schild, kann aber auch in der Form vorkommen. Die Bedeutung ist gleich. (© IMAGO / Gottfried Czepluch / Bearbeitung GIGA)
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Besonders in Wohngebieten wirft das „Anlieger frei“-Schild direkt unter einem „Durchfahrt verboten“-Zeichen Fragen auf. Wer genau darf hier durchfahren? Wer kontrolliert das? Welche Strafen erwarten den, der die Straße als Schleichweg nutzt oder dort sogar parkt?

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Was heißt „Anlieger frei“?

Das Schild „Anlieger frei“ (Zeichen 250 mit Zusatzschild, ACV) bedeutet: Die Durchfahrt ist grundsätzlich verboten – außer für Anlieger. Anlieger sind Personen, die ein berechtigtes Anliegen an einem Ziel innerhalb der gesperrten Straße haben. Die rechtliche Grundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO (hier nachlesen).

„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 1 Satz 1
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Was ist ein „Anlieger“? Wer ist überhaupt gemeint?

Wer tatsächlich Anlieger ist, das wissen die wenigsten Autofahrer. Im Prinzip genügt für die Durchfahrt schon, ein „Anliegen“ in der beschilderten Straße zu haben. Wollt ihr also zum Beispiel jemanden besuchen, der in der betroffenen Straße wohnt, oder nur einen Fund bei Kleinanzeigen abholen, seid ihr schon rechtmäßig hineingefahren.

In den folgenden Situationen verstößt ihr nicht gegen die Richtlinien:

  • Ihr seid Anwohner.
  • Ihr besucht einen Anwohner.
  • Euer Arbeitsplatz befindet sich in der „Anlieger frei“-Zone.
  • Ihr habt Erledigungen zu tätigen, beispielsweise einen Arzttermin, eine Abholung oder ihr liefert selbst etwas.
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Wer also wirklich etwas in der Straße zu erledigen hat, darf einfahren.

Ein Verstoß liegt auch nicht vor, wenn ihr die Anwohner gar nicht antrefft, derentwegen ihr in die Straße gefahren seid. Seid ihr kein „echter Anlieger“, gilt die Beschränkung allerdings und die Durchfahrt ist je nach Verbot entweder für alle oder nur bestimmte Fahrzeugtypen, sprich Motorräder oder Autos, gesperrt. Die Suche nach einem Parkplatz ist auch kein triftiges Anliegen.

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Darf man dort parken?

Parken ist nur erlaubt, wenn man als Anlieger ein berechtigtes Anliegen hat und das Parken im Zusammenhang damit steht. Wer nur einen Parkplatz sucht und nichts in der Straße zu erledigen hat, begeht einen Verstoß. Beim Parken auf dem Supermarkt gibt es diese Stolperfallen.

Gilt „Anlieger frei“ auch für Fahrräder?

Ja – das Verbot gilt grundsätzlich auch für Radfahrer, es sei denn, es gibt ein zusätzliches Schild wie „Radfahrer frei“. Ohne ein solches Zusatzzeichen dürfen auch Radfahrer nur mit berechtigtem Anliegen einfahren.

Wer kontrolliert das?

Die Kontrolle übernehmen in der Regel das Ordnungsamt oder die Polizei. Sie können Fahrzeuge anhalten und den Grund der Durchfahrt hinterfragen. Wer keine glaubhafte Erklärung hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Misstrauisch werden die Beamten beispielsweise, wenn ihr mit einem Hamburger Kennzeichen in einem Münchner Wohnviertel mit „Anlieger frei“-Schild parkt. Außerdem kann es sein, dass Anwohner das Ordnungsamt oder die Polizei informieren, wenn ihnen euer Kennzeichen komisch vorkommt.

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Gibt es ein Bußgeld?

Ja. Seid ihr kein Anlieger, gilt das Durchfahrtsverbot über dem „Anlieger frei“-Zeichen für euch. Das bedeutet, dass die Höhe des Bußgeldes bei widerrechtlicher Nutzung der Straße auf das entsprechende Verkehrszeichen ankommt – und auf euer Fahrzeug. Habt ihr das Durchfahrtsverbot für ...Wer ohne berechtigtes Anliegen einfährt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Bei Behinderung oder Gefährdung können es sogar mehr werden.

Habt ihr das Durchfahrtsverbot für

  • Fahrzeuge aller Art
  • Pkws unter 3,5 Tonnen
  • Kfz über 3,5 Tonnen
  • Fahrräder
  • Motorräder und andere Krafträder
  • Kfz allgemein

missachtet oder ihr befahrt widerrechtlich eine Fußgängerzone, drohen folgende Strafen:

Bei Verstoß geführtes Fahrzeug

Höhe des Bußgeldes

Kfz über 3,5 t

100 €

Kfz bis 3,5 t mit Anhänger

55 €

Omnibus

55 €

sonstige Kfz

50 €

Fahrrad

25 – 40 €

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Fahrt ihr als Nicht-Anlieger in eine Umweltzone, zahlt ihr 100 Euro Strafe, sofern ihr erwischt werdet. Auch solltet ihr die „Anlieger frei“-Zone nicht als Abkürzung verwenden – das kann euch ein Bußgeld von 50 Euro kosten (Quelle: ADAC). In einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1) sowie einer Fahrradzone (Zeichen 244.3) kommt es auf die Schwere des Vergehens an (Quelle: bussgeldkatalog.org):

Habt ihr...

Höhe des Bußgeldes

... niemanden behindert.

15 €

... jemanden behindert.

20 €

... jemanden gefährdet.

25 €

... jemanden in einen Unfall verwickelt.

30 €

Wer darf fahren?

Alle Anlieger, also auch Besucher, Kunden oder Lieferanten. Wichtig ist nur, dass ein nachvollziehbares Anliegen besteht. Ein bloßes Abkürzen oder Schleichwegfahren zählt nicht dazu.

Anlieger frei“ – die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Was bedeutet „Anlieger frei“?

👉 Durchfahrt nur für Personen mit berechtigtem Anliegen in der Straße (Anwohner, Besucher, Lieferanten etc.)

Darf ich dort parken?

👉 Nur, wenn du man berechtigtes Anliegen hat und das Parken damit zusammenhängt.

Gilt das auch für Fahrräder?

👉 Ja, außer es gibt ein Zusatzschild „Radfahrer frei“.

Wer kontrolliert das?

👉 Ordnungsamt und Polizei.

Welche Strafe droht?

👉 Mindestens 50 Euro Bußgeld bei unberechtigter Durchfahrt, bei Behinderung oder Gefährdung mehr.
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