Ihr kratzt euer Auto im Winter nur so wenig wie möglich frei? Dann zählt ihr zu den Menschen, die diesen typischen Fehler begehen. Wir verraten euch, worauf es bei Schnee und Eis im Straßenverkehr ankommt.
Laut ADAC: Nur mit Guckloch fahren ist verboten
Über Nacht hat es gefroren und die Scheiben des Autos sind voller Eis. Nun heißt es Eiskratzer raus und kratzen. Doch ein kleines, freies Guckloch auf der Autoscheibe reich nicht aus, auch wenn ihr es morgens eilig habt. Wie der ADAC verrät, muss das Fahrzeug vor Fahrtantritt vollständig von Eis und Schnee befreit werden.
Das heißt: Schnee mit einem Handfeger entfernen, dabei Kennzeichen und Leuchten nicht vergessen. Die Scheiben und Spiegel müssen vollständig frei sein. Sonst droht ein Bußgeld von zehn Euro.
Dieses Symbol darf auf den Winterreifen nicht fehlen
Dass hierzulande eine Winterreifenpflicht gilt, wisst ihr wahrscheinlich bereits. Doch auf die richtigen Reifen kommt es an. Seit Oktober 2024 sind nur noch Winterreifen erlaubt, die ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke auf der Reifenflanke tragen.
Dieses Alpine-Symbol bedeutet, dass eure Reifen speziell für winterliche Bedingungen ausgelegt sind. Die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) ist nicht mehr erlaubt. Also heißt es: Reifen wechseln, falls ihr noch mit alten Modellen fahrt.
Mit den richtigen Gadgets macht euch der Winter nichts aus:
Gelten zugeschneite Verkehrsschilder?
Auf dem Weg zur Arbeit kommt ihr an zahlreichen Verkehrsschildern vorbei, doch diese sind zugeschneit. Müsst ihr euch trotzdem an die Regeln halten, die das Schild anzeigt? Im Prinzip ja. Denn viele Schilder, wie das Stoppschild, sind schon anhand ihrer Form und somit auch zugeschneit zu erkennen.
Andere Schilder, deren Bedeutung nicht mehr zu erkennen ist, können schon mal durch den Schnee außer Kraft gesetzt werden, allerdings gehen die Behörden im Zweifel davon aus, dass ihr eine Ortskenntnis besitzt und wisst, welche Regeln gelten.