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Aufgepasst beim Parken: Wenn ihr dieses Schild nicht kennt, müsst ihr zahlen

Dieses Schild könnt ihr seit 2021 vor allem in größeren Städten finden.
Dieses Schild könnt ihr seit 2021 vor allem in größeren Städten finden. (© IMAGO / Bonn.digital)
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Ein recht unbekanntes Verkehrsschild sorgt für Verwirrung. Wer es ignoriert, kann tatsächlich zur Kasse gebeten werden. Kennt ihr dieses Schild?

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Wer darf hier parken?

Das quadratische Zusatzschild zeigt vier Personen. Auf dem weißen Hintergrund sieht man zwei männliche und zwei weibliche Piktogramme. In deren Mitte befindet sich ein Auto, das in zwei Hälften zerlegt wurde. In Verbindung mit einem weißen P auf blauem Grund weist dieses Zusatzschild darauf hin, dass der so gekennzeichnete Parkplatz nur von Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden darf.

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Es drohen Bußgelder

Wenn ihr euer Auto auf einem Parkplatz mit Carsharing-Zusatzzeichen abstellt, obwohl ihr kein Carsharing-Fahrzeug habt, riskiert ihr, zur Kasse gebeten zu werden. Das unberechtigte Parken kostet 55 Euro. Noch schlimmer wird es, wenn die zuständige Stadt oder Gemeinde euren Pkw abschleppen lässt. Denn dadurch wird dieser Parkplatz noch einmal deutlich teurer.

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Bisher ließen viele Kommunen in den letzten Monaten noch Gnade vor Recht ergehen und verlangten keine Bußgeldzahlung. Das liegt wohl vor allem daran, dass viele Autofahrer die Bedeutung des quadratischen Zusatzschilds nicht kennen, obwohl es schon seit 2021 gültig ist. Man gibt uns also etwas Zeit, um uns an diese neue Regel zu gewöhnen. Verlassen solltet ihr euch aber nicht darauf.

Kultautos mit Elektro-Antrieb – warum nicht? Seht euch diese Klassiker unter den Pkws an, die ein Comeback mit E-Motor verdient hätten:

Weiteres Zusatzschild „Carsharing frei“

Als Autofahrer solltet ihr ein weiteres Schild kennen, das es vor einigen Jahren noch nicht gab. Ist unter einem Halteverbotsschild ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Carsharing frei“ angebracht, ist das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen erlaubt – und das, obwohl dort für „normale“ Autos ein Halteverbot gilt.

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