Manche Sticker können am richtigen Auto richtig gut aussehen. Die wenigsten wissen jedoch, dass ihr hier einiges falsch machen und sogar gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verstoßen könnt. Damit euch das nicht passiert und ihr ein Bußgeld vermeiden könnt, haben wir euch die wichtigsten Infos hierzu zusammengefasst.
Verbotene Autoaufkleber: Position und Motiv
Online gibt es mitunter zu Tuning-Zwecken zahllose Angebote zu mal peinlichen, mal richtig coolen Stickern für euren fahrbaren Untersatz, die nicht einmal viel kosten. Doch Vorsicht! Selbst, wenn die Aufkleber in der Anschaffung nicht viel kosten, so drohen je nach Sticker und Position teils deftige Bußgelder. Schaut man nämlich in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter Paragraph 40, Absatz 1 (zum Gesetz):
„Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“
Das bedeutet übersetzt, dass die Frontscheibe sowie die beiden vorderen Seitenscheiben neben Fahrer und Beifahrer komplett frei sein müssen. Auch die Tönung dieser Scheiben ist damit tabu, um Sichteinschränkungen und Irritation beim Fahren zu vermeiden.
Eure Scheinwerfer sowie euer Nummernschild dürft ihr logischerweise nicht bekleben. Damit gefährdet ihr nicht nur eure eigene, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Einige von euch werden sich nun vielleicht denken: „Moment, aber was ist denn mit Mautstickern? Diese müssen schließlich auch auf der Windschutzscheibe angebracht werden!“ Pickerl, also Vignetten, sowie die Aufkleber für die Umweltzonen sind von der Regelung explizit ausgenommen. Doch auch diese dürfen nicht direkt im Sichtfeld der fahrenden Person sein und diese damit behindern.
Nicht nur die Position, sondern auch die Art der Sticker können zum Problem werden. Das bezieht sich sowohl auf die Größe als auch das Motiv. Mit verbotenen Symbolen geratet ihr (zurecht) ins Visier der Polizei. Ein „Baby an Bord“-Sticker gehört natürlich nicht dazu.
Falls ihr euch wundert, ob euch jemand aufgrund eines Aufklebers wegen Beleidigung anzeigen kann, müsst ihr euch keine Sorgen machen: Damit der Tatbestand erfüllt ist, muss er sich gegen eine bestimmte Person oder Gruppe richten. Ein „Wer das liest ist doof“-Aufkleber ist in erster Linie eine persönliche Meinung, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist (Quelle: bussgeldkatalog.org).
Sticker auf dem Auto: Muss die Heckscheibe freibleiben?
Nicht unbedingt. Dennoch habt ihr hier keinen Freifahrtschein. Bis zu einer Größe von 0,1 m² sind die Sticker zulässig, sofern sie sich nicht direkt im Sichtfeld befinden.
Bei einem größerem Aufkleber braucht ihr eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese bekommt ihr entweder vom Hersteller oder vom Händler beim Kauf. Ist die ABE für euer Auto aufgrund von Umbauten und Tuning (auch der Aufkleber auf der Heckscheibe zählt) erloschen, kostet euch die Beantragung der ABE für euer Auto beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Gebühr von 17,67 Euro (Quelle: bussgeld-info.de).
Strafen & Bußgelder: Autoaufkleber können teuer werden
Habt ihr euch nicht ausreichend informiert, bevor ihr euer Auto vollgeklebt habt, könntet ihr Schwierigkeiten bekommen. Welche Strafen drohen, wenn ihr euch nicht an die Regeln haltet, haben wir euch in der Tabelle aufgeschlüsselt – je nach Schwere des Vergehens könnt ihr sogar einen Punkt in Flensburg bekommen.
Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Fahren bei eingeschränkter Sicht | 10 Euro | -- |
Scheinwerfer verdeckt | 20 Euro | -- |
Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug | 25 Euro | -- |
Nummernschild abgedeckt | 65 Euro | -- |
(Quelle: bussgeldkatalog.org)