Der Brexit ist eine historische Tatsache, unter der vermutlich die Engländer selbst am meisten leiden. Aber was müsst ihr jetzt eigentlich beachten, wenn ihr online etwas in England bestellen wollt? Nach dem EU-Austritt haben sich ja die Steuer- und Zollgesetze geändert. Wir haben für euch die Fakten zusammengestellt.
Klar kann man jetzt Brexit-Witze machen, aber die ganze Angelegenheit ist gar nicht witzig für diejenigen, die immer wieder mal etwas in England bestellt haben. Es gibt dort tolle T-Shirts, bestimmte Musik ist nur in England zu kriegen und wer jetzt einen englischen Oldtimer fährt, wird den Brexit sowieso verfluchen. Denn die Regeln haben sich geändert und jetzt guckt sich der Zoll die Waren genauer an – weil er seinen Anteil haben will.
Was für China-Shops gilt, trifft meist auch auf England zu:
England-Bestellungen nach dem EU-Austritt– was bedeutet der Brexit für Steuern und Zoll?
Der Brexit ist steuerlich ein Sonderfall. Darum wurde das „Brexit-Steuerbegleitgesetz“ (Brexit-StBG) geschaffen, um keinen zu abrupten Bruch zu erzeugen. Rechtlich ist England nämlich ein „Drittland“, das nicht die Rechte und Vorzüge einer Partnerschaft genießt. Ähnlich wie bei Bestellungen aus China gibt es keine großzügige Freigrenze mehr. Dadurch unterliegen Sendungen aus UK bestimmten Steuer- und Zollregelungen, die einerseits vom Wert abhängen und andererseits davon, ob es sich um gewerbliche oder private Versender handelt.
Grundsätzlich gilt England bei Bestellungen also als Drittland und da können 3 Arten von Abgaben fällig werden:
- Zoll: Verwirrend daran ist, dass jede Ware einen eigenen Zollsatz haben kann.
- Einfuhrumsatzsteuer: Je nach Art der Ware werden 7 oder 19 % des Warenwertes verlangt.
- Verbrauchssteuern: Bezieht sich auf „hochsteuerbare Waren“, wie etwa Alkohol oder Parfums.
Wie hoch sind Zoll & Steuern bei Waren aus England?
Die Höhe der Zollgebühren und Einfuhrsteuern bei Bestellungen aus England orientiert sich an ein paar Grundregeln:
- Gebühren bis zu einer Gesamthöhe von 5 Euro werden grundsätzlich nicht eingezogen.
- Bis zu einem Warenwert von 150 Euro (inklusive Versandkosten!) werden keine Zollgebühren berechnet – aber Einfuhrumsatzsteuer.
- Ab einem Warenwert von über 150 Euro zahlt ihr für eure Bestellungen aus England Zoll, Einfuhrumsatzsteuern und eventuell auch Verbrauchssteuern.
- Ist der Betrag der Einfuhrsteuer kleiner oder gleich 10 Euro, wird diese auch nicht eingezogen.
- Gelegentliche private Sendungen aus England in die EU sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei.
- Bei Geschenksendungen mit einem Wert zwischen 45 und 700 Euro werden pauschale Einfuhrsteuern von bis zu 17,5 % und eventuell auch Verbrauchssteuern fällig.
- Ist die Geschenksendung mehr als 700 Euro wert, muss auch Zoll gezahlt werden.
Was eine Bestellung aus Großbritannien an Zoll und Steuern kosten würde, zeigt euch ein Abgabenrechner beim deutschen Zoll.
Da könnt ihr zwischen einer großen Menge verschiedener Warenarten wählen, den Warenwert eingeben und das Formular berücksichtig sogar Privatsendungen. Anschließend bekommt ihr sofort angezeigt, was euch die Bestellung zusätzlich zum Preis noch kosten würde.
Allerdings müsst ihr dabei die oben aufgeführten Gebührenregelungen bedenken: Das Buch bei eBay wäre laut Gebührenrechner zollfrei, aber es würden 1,09 Euro Einfuhrabgaben anfallen. Bis zu einer Grenze von 10 Euro berechnet der Zoll die allerdings nicht. Es würde also nur die angegebenen 15,56 Euro kosten, gäbe es da nicht ein Problem…
...die „Auslagenpauschale“:
Die Falle Servicepauschale
Die noch gar nicht geklärte Zollfrage lautet doch: „Wie wird die ganze Verzollung eigentlich abgewickelt, wenn ihr in England etwas bestellt?“
Es wäre lästig, wenn ihr für ein kleines Comicheft aus England jedes Mal zum Zoll fahren müsstet, um es dort abzuholen. Also wird die Verzollung zwischen dem beauftragten Beförderer – etwa DHL, UPS oder Post – und dem Zoll erledigt.
Die Ware kommt an, der Zoll untersucht sie und legt dann eventuelle Gebühren fest. Die zieht dann der Transportdienst von euch ein, wenn er die Ware ausliefert – und leitet sie an den Zoll weiter.
Das tut er allerdings nicht gratis: In der Regel fällt für diese Einzugsprozedur eine „Servicepauschale“ an, die meist 5 Euro beträgt.
Ihr zahlt also eventuell zusätzlich Zoll und Steuern noch eine Servicegebühr, wenn ihr Waren aus England bestellt. Das solltet ihr immer im Hinterkopf behalten. Normalerweise steht das nämlich nicht auf der Bestellseite. Dort werden nur der Warenpreis und womöglich noch die Portogebühren angegeben.