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Blackbox fürs Auto: „Event Data Recorder” (EDR) ab 2024 Pflicht

Die Blackbox des Flugs MH17 – die Technologie muss ab 2024 auch in Pkws verbaut sein. (© IMAGO / ITAR-TASS)
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Flugzeuge führen seit Langem eine Blackbox mit sich, die die Ereignisse unmittelbar vor und nach einem Absturz aufzeichnet. Ab dem 7. Juli 2024 soll die Technologie nun auch für alle neu zugelassenen Pkws Pflicht werden. Was ihr schon jetzt dazu wissen solltet, erfahrt ihr in diesem Artikel.

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EDR – Eine Blackbox wie im Flugzeug

Schon heute besitzen viele Fahrzeuge einen „Event Data Recorder“, also ein Gerät, das Daten rund um Ereignisse, konkret Unfälle, sammelt. Verbaut ist der EDR zumeist im Airbag-Steuergerät. Das liegt daran, dass hier ohnehin alle wichtigen Daten der Sensoren gebündelt vorliegen und von der Blackbox direkt aufgezeichnet werden können. Nachträglich muss ein EDR nicht eingebaut werden, betroffen sind ab 2024 nur neu zugelassene Pkws.

Die Daten werden nicht automatisch Over-the-Air versendet, sondern bleiben lokal im Auto gespeichert – wie auch im Flugzeug. Kommt es zu einem Unfall, erkennen die Sensoren und speichern die Daten erst dann, aber nicht vorher. Wann löst der EDR also aus? Gespeichert wird, wenn eine Geschwindigkeitsänderung – egal ob quer oder längs – von 8 Kilometern pro Stunde in einer Zeitspanne von 150 Tausendstelsekunden, das Auslösen des Airbags, von Gurtstraffern oder das einer aktiven Motorhaube registriert wird.

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Ziel ist es, einen genaueren Überblick über den Unfallhergang zu erhalten. Aufgezeichnet werden in den ersten 5 Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Unfall sämtliche Daten zu Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Lenkwinkel. Dazu gehören beispielsweise auch die Stellung des Gaspedals sowie der Motor-Drosselkappe und der Status der Bremse. Auch ob das ABS und die Stabilitätskontrolle funktioniert haben, ob Fahrer und Beifahrer angeschnallt waren und wann die Airbags jeweils geöffnet wurden, wird mit gemessen.

Blackbox hinter dem Airbag: Wie ist es mit dem Datenschutz?

Was passiert also mit den gesammelten Daten, wenn doch einmal etwas passiert? Datenschutzrechtlich gehören die Informationen in der Blackbox dem Fahrer beziehungsweise dem Halter. Das bedeutet, dass eure Zustimmung vor dem Ablesen erforderlich ist, jedoch könntet ihr im Laufe eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens zur Freigabe gezwungen werden.

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Grund dafür kann sein, dass ein umfangreicheres Bild des Unfallhergangs vonnöten ist. Dann kann die Staatsanwaltschaft oder sogar ein Gericht einen Unfall-Sachverständigen anfordern, der über die OBD-Schnittstelle diese Daten ausliest.

Wie eben erwähnt, kann die Blackbox verwendet werden, um bisher bestehende Lücken in Unfallszenarien zu füllen, jedoch können sie nicht als einzige Quelle dienen. Auch Videoaufnahmen sind damit nicht möglich. Da die Blackbox nur Informationen über das Auto bietet, in dem sie verbaut ist, soll das Hauptaugenmerk bei der Aufklärung etwaiger Verkehrsdelikte nach wie vor auf dem Unfallort liegen: Wie verlaufen die Bremsspuren? Worauf weisen die Schäden an den beteiligten Kraftfahrzeugen hin? Auf die Blackbox muss voraussichtlich erst zugegriffen werden, wenn bei einem Unfall jemand schwer verletzt oder sogar getötet wurde (Quelle: ADAC).

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