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Booking.com kassiert Millionenstrafe: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

© IMAGO / ZUMA Wire
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Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC hat gegen Booking.com eine Kartellstrafe in Millionenhöhe verhängt. Der Marktführer soll seine Stellung missbraucht haben.

Das Webportal Booking.com ist Marktführer unter den Buchungsplattformen für Reiseunterkünfte. Nach Ansicht der spanischen Wettbewerbsbehörde CNMC hat das Portal seine marktbeherrschende Stellung über viele Jahre missbraucht und den Hotels unfaire Bedingungen aufgezwungen. Wettbewerber wurden durch diese Vorgehensweise behindert. Booking.com muss nun eine Kartellstrafe von mehr als 400 Millionen Euro zahlen.

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Spanische Wettbewerbsbehörde rügt drei Aspekte

Die spanische Kartellbehörde begründet ihre Strafe gegen Booking.com mit drei Aspekten:

  • Ratenparitätsforderung: Ein Hotel darf auf seiner eigenen Homepage laut Booking.com keine günstigeren Preise anbieten als sie bei Booking.com gelistet sind. Booking.com selbst beansprucht für sich das Recht, günstigere Angebote unterbreiten zu dürfen.
  • Booking.com stellte den spanischen Hotels die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung.
  • Mit Bonusprogrammen für Hotelbetreiber verleitet Booking.com die Hotels dazu, über Booking.com möglichst viele Umsätze zu erzielen. Kleinere Portale als Wettbewerber werden damit vom Markt ausgeschlossen.
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Bestpreisklausel als Hauptgrund für Entscheidung der Wettbewerbsbehörde

In ungefähr der Hälfte der europäischen Länder ist die Bestpreisklausel mittlerweile verboten. Booking.com gewährte seinen Kunden sogar mitunter Rabatte ohne vorherige Rücksprache mit den Hotels. Spanische Hotels müssen bei Streitigkeiten mit dem US-amerikanischen Unternehmen Booking.com Gerichte in den Niederlanden anrufen.

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Der spanische Hotelverband klagte bereits vor einigen Jahren über diese Vorgehensweise. Die Ermittlungen begannen schon vor fünf Jahren, doch erst jetzt traf die Wettbewerbsbehörde ihre Entscheidung.

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Keine Änderung für deutsche Verbraucher

Das Bundeskartellamt hat als erste Wettbewerbsbehörde die Bestpreisklausel moniert. Seit 2015 ist diese Vorgehensweise in Deutschland verboten. Bonusprogramme befinden sich gegenwärtig in rechtlicher Klärung. Für deutsche Verbraucher ergeben sich mit der Entscheidung der spanischen Wettbewerbsbehörde keine Änderungen.

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