Telefonmarketing unterliegt strengen Regeln, an die sich aber nicht alle halten. Wer von Telefonwerbung belästigt wird, kann bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen. Die prüft den Fall, sammelt die Meldungen und kann Bußgelder verhängen oder Nummern sogar sperren. GIGA zeigt euch, wie ihr euch wehren könnt.
„Kaltakquise“ übers Telefon wird auch „Cold Call“ genannt. Die Privatsphäre von Privatpersonen ist durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützt. Bei Gewerbetreibenden sieht die Rechtslage etwas anders aus, aber auch sie müssen sich nicht alles bieten lassen. Eine der einfachsten Möglichkeiten, sich zu wehren, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen gegeben sein.
Nach einer Beschwerde solltet ihr die Telefonnummern auch bei euch blockieren:
Worüber kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren?
Kurz gesagt regelt die Bundesnetzagentur alles, was im Telekommunikationsnetzen geschieht. Sie ist also für Spam-Anrufe und -SMS genauso zuständig, wie etwa gefälschte Viruswarnungen via Popups oder Abbuchungen auf der Handyrechnungen. Auch gegen E-Mail-Spam geht die Bundesnetzagentur vor.
Wenn ihr allerdings nervige Werbung im Briefkasten findet, ist sie erst einmal nicht zuständig, es sie denn…
Wenn sich in dieser Werbung Telefonnummern finden, die nicht den Vorschriften zur Preisangabepflicht entsprechen, wird sie bei einer Beschwerde tätig. Auch teure Hotlines oder Warteschleifen sind ein Beschwerdegrund.
Fälle für Beschwerden bei der Bundesnetzagentur und Link zum Formular
Grund | Erklärung |
Anrufe zu Werbezwecken, die man weder wissentlich erlaubt noch angefordert hat. | |
Testanrufe, bei denen niemand am Telefon ist und so die Existenz einer Nummer prüft oder zu teuren Rückrufen verleiten will. | |
Immer wiederkehrende Anrufe derselben Nummer, ohne dass eine Verbindung zustande kommt. Auch zu unmöglichen Zeiten. | |
Spam via SMS oder Messenger, oft mit kostenpflichtigen Rückrufnummern oder Links ins Internet. Aber auch Enkeltrick-SMS (Hallo Mama, ich habe mein Handy verloren...) | |
Angebliche Gewinnspiele, bei denen man eine Bandansage hört und entweder teure Nummern anrufen oder seine Daten preisgeben soll. | |
Seltsame Kosten auf der Mobilfunkrechnung für nicht angeforderte Dienste oder Abos. Neben einer Beschwerde sollte man auch sofort eine Drittanbieter-Sperre einrichten lassen! | |
Wenn ihr beispielsweise Enkeltrick-Anrufe bekommt. |
Die Bundesnetzagentur ist übrigens nicht nur für deutsche Telefonnummern zuständig. Wenn Spammer hartnäckig teure ausländische Nummern nutzen und bewerben, können die so gesperrt werden, dass man sie hierzulande nicht mehr anwählen kann.
Je nach Fall werden in den Beschwerdeformularen unterschiedliche Daten abgefragt. Ihr solltet euch also direkt nach einer Belästigung genau notieren, was passiert ist, wann es passiert ist und welche Nummern verwendet wurden. Screenshots sind ebenfalls nützlich.
Wann ist eine Bundesnetzagentur-Beschwerde sinnlos?
Der Sinn einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ist ja, dass die Behörde tätig wird und etwas gegen den Verursacher tut. Damit dies geschehen kann, muss sie ihn überhaupt zu fassen kriegen und das ist mitunter ziemlich schwierig.
Wir berichten immer wieder über gefälschte Telefonnummern, die für Werbeanrufe missbraucht werden. In dem Fall nutzen die Kriminellen eine Technik namens „Call-ID-Spoofing“, bei der eine Telefonanlage oder ein Computer dem Angerufenen eine gefälschte Nummer präsentieren.
Hier ist das Problem nicht nur, dass die Nummer gar nicht existiert und man die echte Nummer nicht kennt. Oft genug sitzen die Verursacher auch noch im Ausland und könnten von der Bundesnetzagentur gar nicht rechtlich belangt werden.
Auf jeden Fall solltet ihr die Spam-Nummer einfach sperren. Das geht im Handy und im Festnetz der Telekom, aber auch in der Fritzbox. Und eine Telefonnummer kann man auch sperren, wenn sie unecht ist. Außerdem unterbindet ihr so weitere Belästigungen, denn bis die Bundesnetzagentur tätig wird, dauert es einige Zeit.