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COC-Papier & EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Was ist das?

Manche Dokumente sind wenig beachtet, sollten aber keinesfalls verloren gehen: Das COC-Papier ist eines davon. (© IMAGO / Bernd Leitner)
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Wer bei der Zulassung seines Fahrzeugs beim Amt vom COC-Papier zum ersten Mal gehört hat und sich nun fragt, was zum Kuckuck denn das schon wieder sein soll, dem sei hiermit geholfen. Wir erklären euch, was hinter COC-Papier und EG-Übereinstimmungsbescheinigung steckt, wie ihr eine bekommt und wofür sie gut ist.

COC-Papier: Wofür steht die Abkürzung?

„COC“ steht ausgeschrieben für „Certificate of Conformity“, auf Deutsch übersetzt Konformitätsbescheinigung. Für euch ist das in den wenigsten Fällen relevant, das COC-Papier belegt lediglich, dass das Fahrzeug den Normen der Europäischen Union entspricht und hier auch geführt werden darf. Das Dokument ist bei jedem Neuwagenkauf mit beigelegt. Bei der Fahrt zur Arbeit müsst ihr das COC-Papier also nicht im Handschuhfach liegen haben.

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Damit ihr es unter den Unterlagen leichter findet: Auf deutschen Ausgaben steht „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“, in manchen Fällen auch „EWG-Übereinstimmungsbescheinigung“ darauf. Stammt euer Fahrzeug ursprünglich aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, solltet ihr eine Ausgabe in der jeweiligen Landessprache besitzen.

Wofür brauche ich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

Das Dokument bestätigt euch, dass sich der Hersteller bei der Produktion an alle geltenden europäischen Richtlinien gehalten hat. Wollt ihr euer Fahrzeug beispielsweise zum ersten Mal in einem europäischen Land anmelden, kann das COC-Papier einiges an Aufwand ersparen. Das gilt besonders dann, wenn Zweifel bestehen, ob euer Fahrzeug den Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien entspricht.

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Zu den wichtigsten Daten, die ihr darin findet, gehören beispielsweise die Identifizierung des Kfz sowie des Herstellers, die Typgenehmigungsnummer und technische Spezifizierungen. Was alles darin stehen muss, ist ebenfalls offiziell geregelt. Seid ihr gerade auf der Suche nach einer bestimmten Info und ihr seid euch nicht sicher, ob sie wirklich im COC-Papier steht, könnt ihr in den Richtlinien der Europäischen Union unter Anhang IX der Richtlinie 92/53 nachsehen (zur Richtlinie).

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An und für sich braucht ihr das COC-Papier nicht ausschließlich, aber besonders dann, wenn ihr euer Kfz von einem Land ins nächste ex- oder importieren wollt. Bei der Anmeldung in einem EU-Land beschleunigt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung den Prozess deutlich. Auch, wenn euer Fahrzeugschein – beispielsweise aufgrund von Modifikationen – nicht mehr aktuell ist, müsst ihr das Dokument bei einer Anpassung vorlegen. Falls ihr in Luxemburg oder Belgien unterwegs seid und dort zu einer Fahrzeugkontrolle aufgefordert werdet, ist das Mitführen des COC-Papiers ratsam.

COC-Papier? So etwas habe ich nicht

Habt ihr eure EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei einem Umzug verlegt, unwissentlich in den Papiermüll geworfen, verloren oder hat sie euer Hund wie damals schon die Hausaufgaben gefressen, ist das noch kein Grund zur Verzweiflung. Euer erster Ansprechpartner sollte immer der Hersteller sein, hier bekommt ihr das COC-Papier am günstigsten. Wendet euch hierfür entweder an den Händler eures Vertrauens, die nächste Niederlassung oder an die Website des Herstellers. Laut ADAC zahlt ihr hier zwischen 70 bis 250 Euro – je nach Modell.

Webseiten wie EUROCOC ermöglichen es euch, eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt zu bekommen. Dafür braucht ihr etwas mehr Kleingeld. Mit einberechneter Mehrwertsteuer kostet das Dokument je nach Hersteller mindestens 166 Euro. Für einen Aston Martin müsst ihr für das bisschen Papier aber sogar 1.800 Euro hinlegen, jedoch sind Nobelmarken hier die absolute Ausnahme. Füttert ihr die Mitarbeiter mit ausreichenden Informationen, dauert der Prozess zwischen 5 und 30 Werktagen. Ihr braucht hierfür nicht immer alle, aber mindestens einen Teil der folgenden Informationen:

  • VIN-Fahrgestellnummer.
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung.
  • Kopie eures Personalausweises oder Reisepasses.
  • Land der nächsten Zulassung.
  • Land der ersten Zulassung.
  • Kopie des Kaufvertrags.
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht, die es dem Dienstleister erlaubt, ein COC-Papier einzuholen.
  • Foto des Typenschilds.
  • Foto des Tachometers.
  • Foto der eingravierten VIN-Nummer (direkt auf der Karosserie).
  • Selbstbescheinigung des Herstellers.

Auf der EUROCOC-Website könnt ihr schon auf der Startseite zum Hersteller eures Fahrzeugs scrollen und neben Preis und Erledigungszeitraum auch gleich einsehen, was ihr für die Ausstellung eines COC-Papiers braucht.

Anmeldung ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Geht das überhaupt?

Solltet ihr überhaupt kein COC-Papier für euer Fahrzeug besitzen und bekommt ihr auch keines vom Hersteller ausgestellt, so ist auch hier noch nicht Schluss. Sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist, das Fahrzeug also in der Vergangenheit bereits einmal in einem EU-Land angemeldet war, reicht das für die Zulassung.

Existiert eine solche nicht oder fehlt euch lediglich der Nachweis, so kann der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger ein Gutachten erstellen. Auch ein solches würde eine Zulassung, quasi eine „Einzelgenehmigung“, ermöglichen.

In §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind die Rahmenbedingungen des Gutachtens erläutert: „Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.“ (Quelle: ADAC)

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