Ein Kino-Ticket ist mittlerweile kein günstiges Vergnügen. Wer dann noch Snacks und etwas zu Trinken kauft, ist vor allem als Familie oft schon einen dreistelligen Euro-Betrag los. Da könnte man auf die Idee kommen, abgepacktes Popcorn, Chips und andere Leckereien schon vorher günstig im Supermarkt zu kaufen, um sie während des Films zu essen. Aber darf man Essen und Getränke von außerhalb ins Kino mitnehmen?
Ein Gesetz, das die Mitnahme von eigenen Snacks in den Kinosaal verbietet, gibt es nicht. Die Betreiber legen aber eine Hausordnung fest. Hiernach ist es in der Regel bei Kinos der großen Ketten UCI Kinowelt, Cinemaxx, Cineplex und Co., aber auch der kleinen unabhängigen Lichtspielhäuser verboten, eigenes Essen mitzubringen.
Eigene Snacks ins Kino mitbringen: Darf man das?
Eine allgemein gültige Regelung gibt es nicht, es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Kinos in Deutschland das Mitbringen von Popcorn, Chips, Cola und Bier in den Hausregeln untersagen. Meistens sieht man direkt am Eingang einen entsprechenden Hinweis. Laut Kim Ludolf Koch, dem Geschäftsführer von Cineplex, können es sich die Kinos nicht leisten, auf die Umsätze aus dem Verkauf von Nachos und Co. zu verzichten (Quelle: t-online.de).
Keine selbst mitgebrachten Getränke im Kino erlaubt
Zwar finden anders als zum Beispiel bei Konzerten normalerweise keine allgemeinen Taschenkontrollen am Kinoeingang statt und auch Rucksäcke werden normalerweise nicht vom Kinopersonal nach Speisen durchsucht, allerdings können durchaus Stichproben stattfinden. Das ist zum Beispiel in der Hausordnung von UCI festgelegt (Punkt 17: „Taschenkontrollen durch unsere Mitarbeiter behalten wir uns vor.“, Quelle). Es gibt zwar keine Pflicht, einem Mitarbeiter den Tascheninhalt zu zeigen, euch könnte aber der Zutritt verwehrt werden.
Habt ihr nur einen kleinen Snack wie einen Schokoriegel oder Kaugummis in der Tasche, werdet ihr nicht sofort aus dem Kino geworfen. Auch wenn ihr eingepackte Getränkeflaschen in der Tasche habt, sollte euch nicht sofort ein Verweis drohen, schließlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ihr das Kino direkt nach der Arbeit besucht und vorher noch für Zuhause eingekauft habt.
Anders sieht es jedoch aus, wenn ihr es euch mit einem Six-Pack Bier oder einer Familienpackung Chips im Kinositz gemütlich macht. Dann könnte der Kinobetreiber durchaus sein Hausrecht durchsetzen und euch den Zutritt zum Film verweigern beziehungsweise euch aus dem Kinosaal bitten.
Abgepackte Chips und andere Snacks aus dem Supermarkt haben zudem einen Nachteil: Anders als die Snack-Verpackungen im Kino sind die mitgebrachten Snacks nicht in Papier oder Pappe verpackt, sondern in Kunststoff. Bei jedem Griff in die Tüte dürfte es daher ordentlich rascheln. Kinobesucher in eurer Nähe dürften sich dann nicht nur durch Schmatzen und Kauen gestört fühlen, sondern vor allem durch das Knistern beim Griff in die Verpackung.