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Darf man über eine rote Ampel fahren, wenn ein Krankenwagen kommt?

© Getty Images / fermate
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Eine Situation, die jeder Autofahrer vermutlich mehrfach in seiner Fahrkarriere durchleben muss: Ein Krankenwagen naht von hinten, während man an einer roten Ampel steht. Die Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass man bei Rot halten muss. Darf man aber über eine rote Ampel fahren, wenn von hinten ein Krankenwagen oder ein anderes Einsatzfahrzeug naht?

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Es gehört zum normalen Bild einer großen Stadt, dass Autofahrer eine rote Ampel überqueren müssen, damit ein von hinten nahender Krankenwagen, die Polizei oder die Feuerwehr freie Fahrt bekommen. In den meisten Fällen laufen diese Situationen unproblematisch ab und der Verkehr kann bei einer gegenseitigen Rücksichtnahme aller beteiligten Teilnehmer ruhig weiterfließen. Einige Ampeln sind aber mit Blitzern ausgestattet und lösen automatisch aus, wenn man eine rote Ampel überquert. Dann könnte ein Bußgeld ins Haus flattern, das ohne das Einsatzfahrzeug nicht angefallen wäre. Wie sieht es in solchen Fällen aus?

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  • Grundsätzlich ist das Überfahren einer roten Ampel verboten (§ 37 StVO).
  • Bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse (§ 38 StVO).
  • Man darf vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, um Platz zu machen, wenn dies notwendig ist und keine Gefahr besteht.
  • Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
  • Die Polizei verzichtet in der Regel auf Strafen, wenn das Verhalten zur Freimachung der Bahn notwendig und sicher war.

Was tun bei Blaulicht an einer roten Ampel?

Die Straßenverkehrsordnung sieht zwar vor, dass man an einer roten Ampel stehenbleiben soll (§ 37 StVO). Gleichzeitig sind aber Fälle geregelt, bei denen Platz für Einsatzfahrzeuge gemacht werden muss. Autofahrer sind in diesen Notfalleinsätzen demnach verpflichtet, die Bahn freizumachen. Damit sollen Gefahren für Menschenleben und die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet werden. Die rote Ampel darf allerdings nur überfahren werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, auszuweichen. Zunächst sollte man also überprüfen, ob sich eine Rettungsgasse bilden lässt oder versuchen, soweit rechts (oder bei zweispurigen Fahrbahnen nach links) auszuweichen, etwa auf eine Abbiegespur. Den Weg auf die Gegenfahrbahn sollte man hingegen vermeiden, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Bleibt kein anderer Weg, sollte die rote Ampel nur so weit wie nötig passiert werden. Ihr habt also nicht einfach plötzlich „freie Fahrt“, weil von hinten ein Martinshorn zu hören ist. Nehmt hinter der Haltelinie die nächste Ausweichmöglichkeit und wartet, bis sich die Verkehrslage normalisiert hat.

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Weitere Hinweise zum Verhalten bei Blaulicht im Rückspiegel gibt es im Video:

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen beim Ausweichvorgang nicht gefährdet werden. Man sollte also möglichst vorsichtig vorgehen und mit unerwarteten Aktionen anderer Verkehrsteilnehmer rechnen, die ebenfalls mit dieser Ausnahmesituation konfrontiert werden.

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Blaulicht und Martinshorn: Darf man über Rot fahren?

Steht die Polizei zufällig in der Nähe der Kreuzung, werdet ihr im Normalfall nicht herausgewunken und bekommt keinen Strafzettel für das Überqueren der roten Ampel, wenn ihr dem Einsatzfahrzeug damit den Weg freigemacht habt. Anders sieht es aus, wenn ein Blitzer automatisch losgeht. Für diese Fälle solltet ihr euch die Uhrzeit und das Datum sowie, falls in der Situation möglich, das Kennzeichen des Einsatzwagens notieren. Erhaltet ihr einen Bußgeldbescheid, könnt ihr mit diesen Informationen Einspruch einlegen, um die Strafe abzuwenden.

Alle Einsätze werden dokumentiert und die Behörden können nachvollziehen, dass man aus einem triftigem Grund über die rote Ampel gefahren ist,“ (Ines Schneider, Bayern 1 Verkehrsredaktion)

Ist der Krankenwagen beziehungsweise der Einsatzwagen der Polizei oder Feuerwehr vorbeigefahren, ordnet euch mit größter Vorsicht wieder in den normalen Verkehr ein. Möglicherweise steht ihr schließlich in einer Kreuzung, während der Verkehr auf den anderen Seiten wieder normal fließt. Daneben kommt ein Einsatzfahrzeug oft auch nicht allein. Es könnten also weitere Teilnehmer mit Martinshorn folgen.

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