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Kündigen zum 15. des Monats – das müsst ihr beachten

© simpson33 / GettyImages
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Manchmal findet sich in einem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Formulierung alá „Kündigen können sie immer zum 15. des Monats“ – doch was genau bedeutet das? Hier findet ihr die Erklärung dazu. 

Sicherlich waren wir alle schon mal in der Situation, in der wir einen Vertrag kündigen wollten. Sei es einen Arbeitsvertrag oder auch nur die Mitgliedschaft im Fitness-Studio. In manchen Verträgen wird konkret angesprochen, dass der Vertrag immer zum 15. des Monats gekündigt werden kann. Was das genau bedeutet und wie ganz einfach eine Kündigung einreichen könnt, erfahrt ihr hier.

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Beachtet bei der Kündigung: Höflich bleiben! Oder wollt ihr euch so benehmen? 

Das bedeutet „zum 15. des Monat kündigen“

Wichtig ist hier ein genauer Blick auf die Formulierung. ZUM 15. zu kündigen bedeutet, dass der Vertrag immer am 15. Tag eines Monats beendet werden kann und ihr vorher die Kündigung einreichen müsst. AM oder BIS ZUM 15. zu kündigen bedeutet, dass die Kündigung bis zu diesem Datum eingereicht werden muss. Wann der Vertrag dann beendet wird, folgt meistens im nächsten Satz, beispielsweise: „... bis zum 15. zum Monatsende“.

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Ein Beispiel hierfür wäre:

Ihr möchtet Ende November kündigen, daher muss die Kündigung spätestens am 15. November angekommen sein. Am 30. November wird der Vertrag dann beendet und ist am 1. Dezember nicht mehr gültig. 

Kommt die Kündigung jedoch erst am 16. November an, endet euer Vertrag (wenn nicht anders vereinbart) am 31. Dezember. Für diesen Monat fallen ebenfalls Vertragsgebühren an. 

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Wenn ihr beim Verfassen des Kündigungsschreibens Hilfe braucht, könnt für kleines Geld einen professionellen Dienstleister zu Rate ziehen, der die Kündigung für euch übernimmt.

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Was ihr dabei beachten müsst

Beachtet, dass Kündigungen meistens schriftlich erfolgen müssen. Daher reicht es nicht, am Stichtag anzurufen. Zudem müssen noch ein paar Tage berücksichtigt werden, wenn die Kündigung per Post verschickt wird. Denn es reicht nicht, sich auf den Poststempel zu verlassen, sondern vielmehr muss die Kündigung spätestens am 15. am gewünschten Ort ankommen. Zugleich empfehlen wir den Versand per Einschreiben, sodass ihr auch einen Kündigungsnachweis habt. Ihr dürft auch nicht vergessen, die Kündigung handschriftlich zu unterschreiben, ansonsten ist diese nicht rechtskräftig. Zudem müsst ihr keinen Grund für die Kündigung angeben, doch denkt an eure Angaben und ein Datum.

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