Ein Kündigungsschreiben mit der Post zu verschicken ist teuer und in den meisten Fällen mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Doch viele Verträge lassen sich auch unkompliziert per E-Mail beenden. In welchen Fällen das möglich ist, was ihr beachten solltet und in welchen Fällen ein Gang aufs Postamt doch unausweichlich ist, erfahrt ihr hier.
Ihr bezahlt monatlich die Gebühr für das Fitness-Studio, obwohl ihr keine Zeit habt zu trainieren, habt durch euer Abonnement jeden Tag die Zeitung im Briefkasten und kommt nicht dazu sie zu lesen oder entrichtet jährlich eure Gebühr für die Brillenversicherung ohne sie zu gebrauchen? Dann solltet ihr überlegen, euren Vertrag zu kündigen.
Doch ein Kündigungsschreiben zu verschicken ist aufwendig und kostet Geld. Meist könnt ihr eure Verträge jedoch auch ganz einfach per E-Mail beenden. Das ist nicht nur schneller, bequemer und günstiger, sondern schont nebenbei auch noch die Umwelt – wenn ihr wissen wollt was ihr dabei beachten müsst, solltet ihr hier weiterlesen.
Per E-Mail kündigen: Von Gründen und Fristen
Wenn ihr etwas kündigt, ist die Art der Kündigung von entscheidender Bedeutung. Man unterscheidet hierbei zwischen einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung.
- Eine außerordentliche Kündigung (auch Sonderkündigung) kommt immer dann in Frage, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, zum Beispiel wenn euer Anbieter den Preis erhöht. Hier müsst ihr in eurem Schreiben den Grund nennen.
- In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Hier müsst ihr keinen Kündigungsgrund angeben, allerdings müsst ihr hier die entsprechenden Fristen beachten. Diese findet ihr in der Regel in eurem Vertrag, ist dort keine angegeben, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten.
Textform oder Schriftform
Grundsätzlich muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch zwischen Textform, Schriftform und klassischer Schriftform. Welche Form bei euch verlangt wird, steht in der Regel in eurem Vertrag.
- Es gibt einige Verträge bei denen der Gesetzgeber auf die klassische Schriftform besteht, beispielsweise bei Miet- (§ 568 BGB) und Arbeitsverträgen (§ 623 BGB). Hier muss die Kündigung in Papierform vorliegen und handschriftlich unterschrieben werden. Wenn ihr euer Kündigungsschreiben mit der Post verschickt, solltet ihr das per Einschreiben tun.
- Wird hingegen nur Schriftform vorausgesetzt, ist es durchaus möglich per E-Mail zu kündigen. Allerdings verlangt der Gesetzgeber hierbei eine qualifizierte elektronische Signatur. Während eine einfache digitale Unterschrift recht unkompliziert zu bewerkstelligen ist, verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur einen hohen Einrichtungsaufwand bei Absender und Empfänger, weshalb ihr auch hier in den meisten Fällen auf die klassische Schriftform zurückgreifen müsst.
- In der Regel reicht bei den meisten Verträgen die Textform aus. Hier könnt ihr unproblematisch per E-Mail kündigen.
Ihr könnt einfach in eurem Vertrag schauen, welche Kündigungsform bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Bei einem Versand per Mail solltet ihr unbedingt einen Haken bei der Option „Lesebestätigung“ setzen. So erfahrt ihr, ob eure Kündigung auch angekommen ist.
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