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Deutsche Bahn: Erstattung wegen Verspätung oder Streik


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Bei der Deutschen Bahn läuft nicht immer alles rund: Verspätungen können aus verschiedenen Gründen immer wieder vorkommen. Aufgrund der Bestimmungen in den Fahrgastrechten müsst ihr aber nicht jede Unannehmlichkeit einfach hinnehmen, sondern könnt bei der Bahn euer Recht auf Erstattung geltend machen. Die Erstattung kann in bar oder in Form von DB-Gutscheinen erfolgen. Bei GIGA bekommt ihr die notwendigen Infos.

Aufgrund des aktuellen Bahnstreiks bietet die Deutsche Bahn eine Kulanzregelung für Fahrten, die im Streikzeitraum stattfinden sollen. Jede Fahrkarte, die ihr kauft, stellt einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Im gesamten Eisenbahnverkehr in Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte. Für alle Züge von S-Bahn bis ICE, egal welches Unternehmen sie betreibt – die Regelungen beziehungsweise eure Rechte als Fahrgast bleiben immer gleich.

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Fahrgastrechte: Diese Vorfälle berechtigen euch zu einer Erstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr eine Entschädigung von der Deutschen Bahn fordern:

  1. Ab 60 Minuten Verspätung bekommt ihr eine Entschädigung von 25 Prozent auf den gezahlten Fahrpreis für die einfache Fahrt.
  2. Ab 120 Minuten Verspätung werden euch 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstattet.
  3. Wer eine Zeit- oder Monatskarte beziehungsweise Bahncard 100 nutzt, bekommt eine pauschale Entschädigung für jede Verspätung. Je Verspätung gibt es mit einer Bahncard 100 etwa 10 Euro (2. Klasse) oder 15 Euro (1. Klasse). Wer eine Zeitkarte für den Nahverkehr der Deutschen Bahn hat, hat Anspruch auf bis zu 2,25 Euro je Ausfall.
  4. Entschädigungen unter einem Betrag von 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Entschädigungen mit kleinen Beträgen können aber gebündelt im Reisezentrum eingereicht werden, um seinen Anspruch durchzusetzen.
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Die Fahrgastrechte gelten auch für Ausfälle durch „höhere Gewalt“, also zum Beispiel Unwetter, Personenschäden im Gleis oder den aktuellen Streiks. In kommunalen Verkehrsverbünden gelten gesonderte Regeln. Informationen zu den Fahrgastrechten erhaltet ihr direkt bei eurem Verkehrsverbund.

Entschädigung bei zu erwartender Verspätung und Abbruch der Reise

Um euch über zu erwartende Verspätungen zu informieren, bietet euch die Bahn mehrere Möglichkeiten: Das RIS ist die ultimative Info-Plattform, der Zugradar und der Navigator sind Apps für euer Smartphone und natürlich könnt ihr euch auch am Bahnhof selbst beziehungsweise telefonisch bei der Bahn-Hotline erkundigen.

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Zug in der u bahn station

Verspätung oder Ausfall: Kann ein anderer Zug genutzt werden?

Ist damit zu rechnen, dass der geplante Zielort mit 20 Minuten oder einer größeren Verspätung erreicht wird, kann ein anderer Zug zum Ziel genutzt werden, wenn der neue Zug nicht reservierungspflichtig ist. Nutzt man aber einen höherwertigen Zug, steigt man also zum Beispiel von einem RE in einen ICE, muss zunächst das normale Ticket gebucht werden. Die entstandenen Zusatzkosten können per Fahrgastrechte-Formular eingefordert werden.

  • Bei einer erwartbaren Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof könnt ihr einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Dabei müsst ihr aber die zusätzlichen Kosten zunächst selber tragen, um sie dann anschließend geltend machen zu können. Ausnahme: Stark ermäßigte Fahrkarten wie Ländertickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Tickets. Bevor ihr von dieser Regelung Gebrauch macht, befragt ihr am besten einen Angestellten der Deutschen Bahn und lasst euch euer Fahrgastrecht von diesem quittieren.
  • Liegt die zu erwartende Verspätung am Zielort über 60 Minuten UND die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, habt ihr das Recht auf ein anderes Verkehrsmittel auszuweichen. Bus oder Taxi werden aber nur bis maximal 80 Euro erstattet.
  • Das gilt auch, wenn der Zug ausfällt, die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages war und der Zielbahnhof nicht mehr ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels erreicht werden kann.
  • Sollte aufgrund einer Verspätung von über 60 Minuten oder eines Zugausfalls die Reise am selben Tag nicht mehr zumutbar sei, bekommt ihr Übernachtungskosten in einem angemessenen Rahmen erstattet.
  • Ist mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auszugehen, habt ihr als Fahrgast zudem einen Anspruch auf „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“. Es kann dann zum Beispiel möglicherweise ein Kaffee oder ein Wasser aus dem Bordbistro rausspringen.

Tipp: Fährt eure Bahn nicht, wohin ihr wollt? Mit Car-Sharing bei ShareNow kommt ihr sicher durch die Stadt.

wartende frau mit handy

Erstattung von Zeitkarten des Nah- und Fernverkehrs

  • Zeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal erstattet. Besitzer von Wochen- und Monatskarten werden gebeten, ihre Verspätungsfälle zu sammeln und mit der Fahrkarte nach Ablauf ihrer Gültigkeit beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.
  • Die Erstattung wird pauschal berechnet, abhängig von erster oder zweiter Klasse gibt es bestimmte Summen ab 60 Minuten Verspätung:
  • Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Ihr müsst eure Beträge also gegebenenfalls sammeln.
  • Bei Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Fahrkartenpreises erstattet.

Karte

Erstattung pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung

2. Klasse

1. Klasse

Zeitkarten des Nahverkehrs, Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket

1,50 Euro

2,25 Euro

Zeitkarten des Fernverkehrs

5,00 Euro

7,50 Euro

BahnCard 100

10,00 Euro

15,00 Euro

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So bekommt ihr die Erstattung bei der Deutschen Bahn

Ihr benötigt das Fahrgastrechte-Formular. Falls die Verspätung während der Fahrt eintritt, solltet ihr es ab der 60. Minute vom Bahnpersonal ausgeteilt bekommen. Ist das nicht der Fall könnt ihr danach fragen oder das Formular als PDF herunterladen. Falls ihr das Formular im Zug erhaltet, könnt ihr euch dort gleich die Verspätung bestätigen lassen. Andernfalls kann die DB-Information die Verspätung bis 5 Tage nach der Fahrt und das DB-Reisezentrum bis circa ein Jahr nach der Fahrt die Verspätung bestätigen.

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Sobald ihr das ausgefüllte Fahrgastrechteformular mit der Bestätigung der Verspätung und eurer Fahrkarte im DB-Reisezentrum abgebt, bekommt ihr eure rechtmäßige Erstattung auf euren Wunsch in bar oder als Gutschein ausgehändigt.

Für alle Sonderfälle, beispielsweise, wenn ihr euer Ticket nicht einreichen wollt oder auch andere Erstattungen geltend machen möchtet, wie die notwendige Taxifahrt oder Hotelübernachtung, müsst ihr euch damit an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main wenden. Falls es dort Probleme mit der Erstattung geben sollte, könnt ihr einen Widerspruch einlegen, dann wird euer Anliegen erneut bearbeitet.

Es gibt viele weitere Widrigkeiten als Gast des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, gegen die ihr auch bei der DB Beschwerde einlegen könnt. Weiterhin könnt ihr euch auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden, falls ihr nicht weiterkommen solltet.

Bildrechte: Electric Train in Metro, Young Woman via Shutterstock.com
Ursprünglicher Beitrag vom 04.09.2015, zuletzt aktualisiert am 11.08.2021

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