Versicherungen sind eine Notwendigkeit, aber Wechsel zu günstigeren Verträgen keine Seltenheit. GIGA erklärt euch, wie die Kündigung bei der DEVK klappt.
Die DEVK besteht seit Ende des 19. Jahrhunderts und zählt heute zu den größten Versicherungsunternehmen Deutschlands. Die „Deutsche Eisenbahn-Versicherungskasse“ hat ihren Sitz in Köln. Sie bietet einen breiten Service: Bei ihr können unter anderem Versicherungen in den Bereichen Kfz, Rechtsschutz und Haftpflicht abgeschlossen werden. Falls ihr jedoch euren Vertrag mit der DEVK kündigen wollt, beispielsweise um den Anbieter zu wechseln, geben wir euch einen Überblick, was ihr dabei zu beachten habt. Apropos Versicherungen: Warum sind Haftpflicht- und Hausratsversicherung eigentlich wichtig? Das erklären wir euch und auch, wie ihr sie ganz einfach und unkompliziert abschließen könnt.
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Bei der DEVK kündigen: Was ist zu beachten?
Über die Webseite der DEVK findet ihr auch den Kündigungsservice. Klar, dort möchte das Unternehmen euch natürlich erstmal halten und bietet euch dementsprechend Informationen oder beispielsweise einen Link zum Kontaktformular, falls ihr Beschwerden habt. Anschließend werden euch die Optionen eurer Kündigung aufgezeigt. Vorweg ein paar allgemeine Infos:
- Ordentliche Kündigung: Darunter wird die normale Kündigung verstanden und sie immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich ist.
- Außerordentliche Kündigung: Diese Form der Kündigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Verkauft ihr beispielsweise euer Auto, befindet der Gegenstand der Versicherung sich nicht mehr in eurem Besitz und ihr könnt kündigen. Das ist auch bei einer Beitragserhöhung möglich.
- Versicherungsnehmer: Kündigen könnt ihr nur, wenn ihr den Vertrag unterzeichnet habt. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen, die Erbgemeinschaft eines Verstorbenen oder Personen mit einer Vollmacht. Sind mehrere Personen am Vertrag beteiligt, könnt ihr ihn gemeinsam kündigen oder dies „vertreten durch“ eine Person durchführen lassen.
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Bei der DEVK kündigen: Eure Optionen
Generell stehen euch drei Optionen zur Verfügung, um die DEVK bei einer Kündigung zu kontaktieren. Egal welche Versicherung das betrifft, bei allen kann euch euer DEVK-Berater helfen. Wisst ihr nicht genau, wer für euch zuständig ist, findet ihr die entsprechende Person über Suchfunktion der Webseite. Weitere Optionen sind das Kündigen direkt online oder per E-Mail, Fax oder Brief. Nicht alle Möglichkeiten stehen aber auch für alle Versicherungen zur Verfügung. Nachfolgend eine Übersicht inklusive der Kündigungsfristen für euch.
- Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist bis einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Kann online gekündigt werden.
- Rechtsschutzversicherung: Kündigungsfrist bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Kann online gekündigt werden.
- Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen: Kündigungsfrist bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Können online gekündigt werden.
- Auslandsreise-Krankenversicherung: Kündigungsfrist bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Ein Kündigungsschreiben per Fax oder E-Mail ist notwendig.
Faxnummer: +49 221 757-2260
E-Mail: auslandsreise.kv@devk.de - Krankenzusatz- und Krankheitskostenvollversicherung: Kündigungsfrist bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Ein Kündigungsschreiben per Brief, Fax oder E-Mail ist notwendig.
Adresse: DEVK Versicherung, Riehler Straße 190, 50735 Köln
Faxnummer: +49 221 757-2216
E-Mail: krankenversicherung@devk.de - Lebens- und Rentenversicherung: Die Kündigungsfristen fallen hier sehr unterschiedlich aus, deshalb schaut ihr am besten im Vertrag selbst nach oder wendet euch an euren DEVK-Berater. Das gilt auch für die Kündigung. Bei Fragen kann auch die Hotline kontaktiert werden.
Servicehotline: 0800 4-757-757
Versicherungen, die mit Kooperationspartnern der DEVK geschlossen wurden, müssen auch entsprechend bei diesen gekündigt werden. Bei uns findet ihr übrigens auch Tipps, falls ihr Versicherungsverträge bei AXA oder VHV kündigen wollt.