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„Differenzbesteuert“ beim Handy: Was bedeutet das?

Frau kauft online ein
Manche Online-Schnäppchen sind „differenzbesteuert“. Was bedeutet das für Käufer?
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Bei manchen Handy-Schnäppchen und anderen Technikgeräten mit Rabatt findet sich der Hinweis „differenzbesteuert nach §25a UStG“. Was bedeutet das? Gibt es hierdurch einen Nachteil für den Käufer oder ist das Gerät am Ende gar nicht so günstig wie erwartet?

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Handys mit Differenzbesteuerung sind oft viel günstiger als andere Angebote ohne den entsprechenden Verweis. Vor allem bei Wiederverkaufsplattformen wie „Asgoodasnew“ oder auch eBay findet man viele solcher Angebote. In der Regel werden solche Smartphones als „neu“ verkauft.

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Was versteht man unter „Differenzbesteuerung“?

Händler, die „differenzbesteuerte“ Handys verkaufen, haben solche Geräte in der Regel Privatpersonen oder Kleinstunternehmen abgekauft. Es handelt sich dabei um Neuware, die Privatkunden nicht genutzt haben. Das ist zum Beispiel bei Smartphones der Fall, die man als Zugabe zu einem Handytarif oder aus einer Vertragsverlängerung vom Mobilfunkanbieter erhält. Kauft ihr solch ein Gerät, bekommt ihr also ein neues und unbenutztes Smartphone aus „zweiter Hand“.

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Hinter der Differenzbesteuerung steckt §25a im Umsatzsteuergesetz. Hierdurch wird auf einen wiederverkauften Artikel nicht noch einmal die volle Umsatzsteuer berechnet, sondern lediglich die Differenz, die dem Händler zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis anfällt. Kauft der Händler das Gerät also zum Beispiel für 500 Euro von einer Privatperson und verkauft es dann als differenzbesteuertes Gerät für 600 Euro weiter, werden auf die Differenz von 100 Euro Umsatzsteuer erhoben. Durch die niedrigere Steuerlast kann der Händler das Gerät dementsprechend günstiger verkaufen.

Differenzbesteuertes iPhone: Gibt es Nachteile?

Seid ihr als privater Käufer unterwegs, ergeben sich für euch keine Auswirkungen aus der Differenzbesteuerung. Ihr bezahlt die normale Mehrwertsteuer auf den Artikel. Lediglich als Selbständiger habt ihr einen Nachteil, wenn ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid. In dem Fall könnt ihr keinen Vorsteuerabzug geltend machen und euch die Mehrwertsteuer nicht erstatten lassen. Das Schnäppchen könnte im Endeffekt also teurer sein als bei einem „normalen“ Kauf.

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Aber können sich abgesehen von steuerrechtlichen Fragen noch andere Nachteile ergeben? Wenn nicht anders angegeben, bekommt ihr bei den Handys mit Differenzbesteuerung neue und originalverpackte Geräte. Es ist aber manchmal unklar, woher die Geräte stammen. So kann es vor allem in einem Garantiefall zu Problemen kommen, wenn der Hersteller zum Beispiel den Support für Nicht-EU-Geräte ausschließt. Wird man zum Beispiel einen Blick auf die Rechtstexte auf der Apple-Webseite, findet man dort diesen Hinweis:

„Apple kann gegebenenfalls den Service für Apple Watch, iPad und iPhone auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz beschränken“.

Auch andere Anbieter wie Samsung und HUAWEI gehen ähnlich vor. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hingegen bei differenzbesteuerten Geräten unberührt. Gibt es also Probleme mit dem technischen Gerät, könnt ihr eure Rechte hieraus wahrnehmen. Achtet demnach darauf, bei einem bekannten Händler einzukaufen.

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