Der „gelbe Schein“ soll bald Geschichte sein. 2022 wurde die „digitale Krankschreibung“ eingeführt. Ab dem 1. Januar 2023 können Arbeitnehmer eine digitale Krankmeldung vorlegen. Wie funktioniert die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („AU“)?
Der Start der digitalen Krankschreibung war bereits für Januar 2021 geplant, wurde jedoch verschoben, um die entsprechenden Voraussetzungen bei Arztpraxen und Krankenkassen auszubauen. Ab Oktober 2022 wurde die Online-Krankschreibung bei ersten Arztpraxen eingeführt, ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf der AU-Daten bei den Krankenkassen auf dem digitalen Weg für Arbeitgeber mit einigen Ausnahmen vorgeschrieben.
Digitale Krankmeldung ersetzt noch nicht den „gelben Schein“
Als Arbeitnehmer ist man weiterhin verpflichtet, sich ab dem ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber zu melden. Eine Vorstellung beim Arzt ist weiterhin notwendig, um sich krankschreiben zu lassen, also um eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Im ersten Schritt wird diese AU direkt digital vom Arzt an eure Krankenkasse weitergegeben. Die Kasse stellt eine Meldung mit dem ersten und letzten Krankheitstag bereit. Der Arbeitgeber ruft die Information der Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei der Krankenkasse ab. Den „gelben Schein“ müsst ihr in dem Fall also nicht mehr vorlegen. So läuft die Krankmeldung ab 2023:
- Unverzügliche Information über Krankheit beim Arbeitgeber.
- Arztbesuch mit der Ausstellung einer Arbeitsfähigkeitsbescheinigung und der Angabe, der voraussichtlichen Krankheitsdauer
- Der Arzt gibt die Information über die „AU“ per „eAU““ an die Krankenkasse weiter.
- Der Arbeitgeber ruft die Information bei der Krankenkasse ab.
Auch wenn die „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ („eAU“)„startet“, bekommt ihr weiterhin einen ausgedruckten gelben Schein für die Krankmeldung. Ihr spart euch aber die Übermittlung des gelben Scheins, da der Arbeitgeber die Information bei der Krankenkasse abruft. Die ausgedruckte Krankmeldung gilt lediglich als Nachweis, falls bei der digitalen Übermittlung etwas schiefgeht. Anders als beim „digitalen Rezept“ benötigt ihr für die digitale Krankmeldung keine zusätzliche App auf dem Smartphone.
Grundsätzlich ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Tag zu bescheinigen. Arbeitgeber können ein Attest aber je nach Regelung im Arbeitsvertrag auch schon ab dem ersten Tag verlangen.
Was ändert sich durch die „Elektronische Arbeitsfähigkeitsbescheinigung“ („eAU“)?
Die Änderungen gelten für alle Arbeiter, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Für Privatpatienten gilt die Regelung der „eAU“ also noch nicht. Auch bei Physio- und Psychotherapeuten sowie Ärzten im Ausland sowie für Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind gibt es noch keine digitale Krankmeldung. Ärzte übermitteln die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bereits seit Anfang 2022 digital an Krankenkassen. Der Nachweis muss also nicht mehr selbst in Papierform an die Krankenkasse übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt auch der Nachweis des „gelben Scheins“ bei Arbeitgebern. Der Arbeitgeber erfährt bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich, dass und wie lange der Arbeitnehmer krank ist. Informationen zur Diagnose gibt es nicht.
Hier bekommt ihr Party-Einladungen im „Gelber Schein“-Stil:
Das Video der TK zeigt, wie es funktioniert:
Unberührt von der „eAU“ bleibt die Anzeigepflicht, sich beim Arbeitgeber krank zu melden. Ob telefonisch, per Mail oder einen Firmen-internen Chat-Kanal wie Slack, das regelt jede Arbeitsstelle selbst. Anschließend muss die Krankmeldung vom Arzt innerhalb des im Arbeitsvertrags festgelegten Zeitraums beim Arbeitgeber vorliegen. Ab dem 1. Januar 2023 wird euch diese Arbeit aber ab- und vom Arbeitgeber übernommen. Gerade zur Anfangszeit solltet ihr euch den „gelben Schein“ aber vom Arzt mitgeben lassen, falls der Arbeitgeber noch nicht alle Voraussetzungen geschaffen hat, die Krankmeldung digital abzufragen.
Quelle Techniker-Krankenkasse,: tagesschau.de