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Dropshipping-Steuern: Alles was du wissen musst!

© IMAGO / Pond5 Images

Beim Dropshipping muss man einiges beachten, auch die finanzielle Planung. Wir bereiten euch bestmöglich auf die Steuern beim Dropshipping vor!

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Dropshipping hat den E-Commerce-Sektor zugänglicher gemacht. Dadurch ist die spezielle Art des Online-Versandhandels besonders beliebt geworden. Dropshipping klingt auf den ersten Blick zwar einfach, kann aber durchaus kompliziert werden. Spätestens beim Steuerthema bekommen viele Selbstständige Probleme. Denn neben Einkommen- und Umsatzsteuer können auch Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben anfallen. Wir bereiten euch bestmöglich auf die Steuern für Dropshipping vor!

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Was ist Dropshipping?

Was Dropshipping ist, lässt sich auch für Laien ganz einfach beantworten. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konzept im Versandhandel. Onlineshops dienen dabei als Bindeglied zwischen Kunden und dem Großhandel oder dem Produzenten. Die angebotenen Produkte müssen dabei nicht selbst hergestellt oder gelagert werden. Die Bestellung wird einfach an den Dropshipping-Partner weitergeleitet. Ihr müsst als Betreiber lediglich die Rechnung ausstellen. Der große Vorteil dabei ist, dass es keinen Lagerplatz braucht und der Onlineshop aus dem eigenen Wohnzimmer betrieben werden kann. Über Anbieter wie STRATOWixIONOS oder Webador könnt ihr Dropshipping-Partner dann ganz einfach mit eurem Onlineshop verbinden.

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Dropshipping – Ein Streckengeschäft

Eingedeutscht kann man Dropshipping auch als Streckengeschäft oder Streckenhandel bezeichnen. Im Vergleich zum klassischen Handel werden die Waren nicht zwischengelagert, sondern erst auf Abruf bestellt. Dies kann zu längeren Bearbeitungs- und Versandzeiten führen, bringt aber für euch als Zwischenhändler nur Vorteile. Wenn ihr mit Dropshipping Geld verdienen möchtet, ist das ohne Risiko möglich. Es braucht lediglich einen funktionierenden Webshop. Die Kosten hierfür halten sich in Grenzen. Da vorab keine Waren eingekauft werden müssen, kann es auch nie einen Ladenhüter geben. Das Streckengeschäft schlägt die Brücke zwischen Endkunden und Großhändlern über einen Webshop als Zwischenstation. Wer eine gute Preispolitik betreibt, kann sich mit Dropshipping ein finanzielles Standbein aufbauen. Gleichzeitig bringt die Dreierkonstellation aus Onlineshop, externer Lieferant und Endkunden auch einige Herausforderungen mit sich. Vor allem im Bereich der Bürokratie und Finanzen kann es schnell einmal kompliziert werden.  

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Welche Steuern fallen beim Dropshipping an?

Dropshipping klingt auf den ersten Blick verlockend einfach. Wer bereits eine gewisse Routine entwickelt und Dropshipping-Erfahrungen gesammelt hat, kann tatsächlich binnen kürzester Zeit in den Streckenhandel einsteigen. Um als Dropshipper tätig sein zu können, benötigt ihr einen Gewerbeschein und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Schon im Zuge der Unternehmensgründung solltet ihr euch aber auch mit den Dropshipping-Steuern auseinandersetzen. Spätestens hier wird es nämlich komplex und es warten einige Fallstricke. Das deutsche Steuergesetz ist kompliziert. Beim Dropshipping wird zudem auch meist noch ausländisches Steuerrecht und/oder EU-Recht geltend.

Grundsätzlich fallen die folgenden Steuern für Dropshipping an:

  • Einkommensteuer
  • Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
  • Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Beim Dropshipping handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit. Das heißt, ihr unterliegt mit einem Onlineshop der Steuerpflicht in Deutschland. Vom Jahresgewinn muss die Einkommensteuer bezahlt werden. Der Gewinn ist einfach zu berechnen. Dabei werden alle Einkünfte aus dem Dropshipping innerhalb eines Geschäftsjahres zusammengerechnet. Die Einkünfte stellt ihr dann allen Ausgaben gegenüber. Am Ende sollte dabei ein positiver Betrag herauskommen. Ist das nicht der Fall, bedeutet das Dropshipping einen finanziellen Verlust für euch. Wenn ein Gewinn erzielt wird, müssen Dropshipping-Steuern bezahlt werden. In Deutschland gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Einkommen bis zu diesem Betrag muss nicht versteuert werden. Wenn euer Gewinn in einem Jahr mehr als 10.908 Euro beträgt, fallen steuerliche Abgaben an.

Beispiel: Euer Dropshipping-Unternehmen hat einen Gewinn von 27.000 Euro abgeworfen. Unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags müssen nun 16.092 Euro versteuert werden. Dafür wird der Steuersatz in Höhe von 14 % herangezogen. Die Einkommensteuer beträgt 2.252,88 Euro. Der Gewinn nach Einkommensteuer beläuft sich nur noch auf 24.747,12 Euro.

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll

Etwas komplizierter wird es beim Thema Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Diese Abgaben fallen nicht bei jeder selbstständigen Tätigkeit an, sind beim Streckenhandel aber von zentraler Bedeutung. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt immer dann an, wenn du Waren von Händlern aus dem EU-Ausland beziehst. Seit 1. Juli 2021 gilt das IOSS-Verfahren. Darin ist festgehalten, dass es keine Zollfreigrenze mehr gibt. Alle Importe aus Drittländern müssen unabhängig von ihrem Wert mit dem geltenden Steuersatz des Landes (in Deutschland 7 oder 19 %) versteuert werden und unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Für die Dropshipping-Steuern hat sich seither einiges geändert. Denn die einst gültige Zollfreigrenze von 22 Euro kann nicht mehr berücksichtigt werden. Daher werden nun für jedes importierte Produkt Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben fällig.

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Bei Teilnahme am IOSS-Verfahren können Händler den Zoll umgehen, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Dropshipper zahlen innerhalb der EU dann nur die Einfuhrumsatzsteuer. Auch hier kann das IOSS-Verfahren eine Erleichterung mit sich bringen. Wird die Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr für alle EU-Länder eingehalten, kann die Umsatzsteuer direkt in Deutschland abgeführt werden. Eine Steuererklärung im Ausland wird dann hinfällig.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei verschiedene Szenarien:

  • In der Theorie wäre es besonders einfach, wenn sich sowohl dein Lieferant als auch dein Kunde in Deutschland befinden. Dann wird auf der Rechnung der gültige Umsatzsteuerschlüssel von 7 oder 19 % ausgewiesen. Wenn du nicht gerade mit Zeitschriften und Büchern handelst, liegen die Dropshipping-Steuern aber meist bei 19 %. Die USt. wird auf den Nettopreis aufgeschlagen und an den Endkunden abgegeben.
  • In der Praxis sieht es zum Beispiel beim Amazon-Dropshipping nun aber meist anders aus. Wenn sich der Käufer im Ausland befindet, tätigst du sogenannte Auslandsgeschäfte. Dann fällt die Einfuhrumsatzsteuer der jeweiligen Länder an. In Österreich beträgt der Steuerschlüssel 20 %, in der Schweiz hingegen nur 8,1 %. Beim Dropshipping könnt ihr eventuell auch das OSS-Verfahren in Anspruch nehmen. Gilt der Endkunde für euren Onlineshop als Privatabnehmer, spart das OSS-Verfahren Zeit und Geld.

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Händler oder Dropshipper: Wer zahlt die Umsatzsteuer eigentlich?

Beim Dropshipping sind zwei Unternehmen am Verkauf beteiligt. Ihr betreibt den Onlineshop, über den bestellt wird. Ein anderes Unternehmen bereitet die bestellte Ware vor und versendet sie an den Endkunden. Da stellt sich berechtigterweise die Frage, welches Unternehmen am Ende die Umsatzsteuer bezahlen muss. Einfache Antwort: Beim Dropshipping muss die Umsatzsteuer stets von euch bezahlt werden. Das Gesetz sieht vor, dass der Rechnungssteller auch die Umsatzsteuer abführen muss. Das Versandunternehmen hinter eurem Onlineshop darf hingegen keine Mehrwertsteuer erheben.

Umsatzsteuer umgehen: Dropshipping und die Kleinunternehmerregelung

Wenn ihr ein Dropshipping-Gewerbe anmelden möchtet, sollte bereits der voraussichtliche Umsatz bekannt sein. In Deutschland könnt ihr nämlich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann müsst ihr euch keine Gedanken um die Umsatzsteuer machen, da diese einfach wegfällt. Diese Ausnahme kann bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze von 22.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die USt. muss dann nicht auf der Rechnung aufgelistet werden. Das bringt einerseits den großen Vorteil, dass euer Dropshipping-Unternehmen günstiger ist als der Wettbewerb. Auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt entfällt. So spart ihr euch jede Menge Bürokratie. Grundsätzlich lohnt es sich bei der Gründung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Wer sich für die Regelbesteuerung entscheidet, verpflichtet sich dieser nämlich für fünf Jahre. Andererseits kann von der Kleinunternehmerregelung jederzeit auf die Regelbesteuerung gewechselt werden, wenn die Umsätze doch höher ausfallen.

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Dropshipping-Steuern: Nicht unbedingt ein leidiges Thema

Die Dropshipping-Steuern können Selbstständige zu Beginn durchaus vor die ein oder andere Herausforderung stellen. Daher ist es wichtig, sich bereits frühzeitig über alle Fallstricke und möglichen Steuervorteile zu informieren. Denn Unwissenheit schützt beim Finanzamt nicht vor Nachzahlungen oder Strafen. Wer sich aber einmal genauer mit Einkommensteuer, Zollabgaben und Co. befasst hat, wächst nach und nach in die Aufgabe hinein. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann auch mit einem Steuerberater gesprochen werden. Dieser sorgt garantiert dafür, dass es zu keinen Ungereimtheiten bei den Abgaben kommt und ihr euch voll und ganz auf das Dropshipping-Business konzentrieren könnt.

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