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E-Auto-Förderung gestrichen: Optionen nach Umweltbonus-Stopp

Was ist ohne Umweltbonus noch drin für enttäuschte Käufer? (© IMAGO / Christian Ohde)
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Wer noch immer auf die Lieferung seines E-Autos warten muss, der ärgert sich gerade grün und blau. Vor Monaten, also zur Zeit des Kaufs, rechneten viele noch mit staatlicher Unterstützung. Seit dem 18. Dezember können nun aber keine Anträge mehr gestellt werden. Welche Möglichkeiten Käufer jetzt noch haben, das lest ihr hier.

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Förderstopp für E-Autos: Umweltbonus läuft aus

Wer letztes Jahr ein E-Auto gekauft hat, ging davon aus, bis zu 4.500 Euro weniger zahlen zu müssen: 3.000 Euro Bonus vom Staat, 1.500 Euro Unterstützung vom Hersteller. Statt wie ursprünglich geplant am 31. Dezember 2024 lief das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schon am 18. Dezember 2023 aus.

Der Grund dahinter ist, dass im Topf des Klima- und Transformationsfonds ungeplant 60 Milliarden Euro fehlen. Verantwortlich ist dafür ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Fördermittel für E-Autos waren unter den ersten Geldern, die gestrichen wurden (Quelle: Focus).

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Das bedeutet allerdings nicht, dass bereits genehmigte Anträge nun verfallen. Diejenigen, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet und – sofern die Grundbedingungen erfüllt sind – auch genehmigt. Fehlen noch Unterlagen, so könnt ihr diese noch immer nachreichen.

Kein Umweltbonus mehr: Welche Möglichkeiten haben E-Auto-Interessierte noch?

Wer sein E-Auto also noch nicht hat und auf den Bonus gebaut hatte, der würde jetzt in die Röhre schauen – wenn nicht einige Hersteller schnell reagiert hätten. Manche planen sogar, nicht nur ihren, sondern auch den staatlichen Anteil weiter zu zahlen – zumindest bis zum Jahresende. Andere helfen euch sogar bis Mitte des Jahres 2024 weiter, entweder mit der ganzen Prämie oder zumindest mit dem bisherigen Hersteller-Anteil.

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Laut dem ADAC haben die folgenden Hersteller zumindest eine Art Förderprogramm angekündigt:

E-Auto ohne Förderung: Was geht nicht?

Ist der Hersteller, bei dem ihr bestellt habt, nicht unter der Liste der Unternehmen oben, sind eure Optionen leider begrenzt.

Rücktritt vom Kauf – ist das möglich?

Einer der ersten Gedanken, die euch vielleicht durch den Kopf schießen, ist der Rücktritt vom Kauf. Das ist verständlich, aber leider nicht legal. Die Bestellung eines Fahrzeuges ist rechtlich bindend, ein Rücktritt ist ausschließlich dann möglich, wenn das auch mit dem Hersteller vertraglich vereinbart wurde. Ansonsten muss euch der verkaufende Vertragspartner lediglich das bestellte E-Auto liefern – ohne Mängel natürlich.

Es gibt aber ein Licht am Ende des Tunnels: Unter Umständen könnt ihr aus dem Vertrag aussteigen, falls der Verkäufer gnädig ist und ihr eine Stornogebühr zahlt. Diese beträgt maximal 15 Prozent des Kaufpreises. Habt ihr das Fahrzeug finanziert oder nur geleast, dann habt ihr als Privatkäufer insgesamt 2 Wochen Zeit, um entweder den Kredit- oder den Leasingvertrag zu widerrufen.

Manche Hersteller bieten auch den Kauf über das eigene Online-Portal an. Habt ihr das Angebot in Anspruch genommen oder den Vertrag über Fax, Telefon, E-Mail oder per Post abgeschlossen, könnt ihr den Kaufvertrag insgesamt 14 Tage lang widerrufen. Das beste daran? Die Zeit läuft erst dann, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Das bedeutet, dass ihr den vollen Preis zurückbekommt, sofern ihr das Auto noch nicht verwendet habt.

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Kann man einen Rechtsanspruch auf Förderung geltend machen?

Auch, wenn euch Rechtsanwälte anbieten, euch die Förderung aus dem Geldbeutel des BAFA einzuklagen, solltet ihr das Angebot mit Vorsicht genießen. Denn einen pauschalen Rechtsanspruch darauf habt ihr nicht. Wenn, dann solltet ihr euch den Händler vornehmen. Eine Klage hätte allerdings nur dann Erfolg, wenn vor und während des Kaufs aktiv mit der Prämie geworben wurde. Habt ihr euch deshalb für ein Elektrofahrzeug entschieden, wäre es möglich, eine rückwirkende Minderung des Kaufpreises um die Höhe des Umweltbonus zu erreichen. Es sei denn, der Händler kommt aus freien Stücken dafür auf.

Die Richtlinie zur Förderung gilt zwar noch bis zum 31.12.2024 aber das bedeutet nicht, dass auch bis dahin jeder Antrag genehmigt würde. Schließlich können nur die Finanzspritzen gegeben werden, für die auch Mittel zur Verfügung stehen. Insofern gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Nachdem das Datum der Zulassung für die Antragstellung entscheidend war, geht ihr leer aus, wenn ihr euer Auto trotz aller Eile erst nach dem 19.12.2023 anmelden konntet.

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