Der Vormarsch der Elektroautos ist kaum mehr aufzuhalten. Seit letztem Jahr tummeln sich laut Kraftfahrt-Bundesamt über 350.000 E-Autos mehr auf Deutschlands Straßen. Das liegt unter anderem an den vielen Vorteilen, die ein E-Kennzeichen mit sich bringt. Wir stellen die wichtigsten Boni vor.
Zum Jahreswechsel 2022 auf 2023 gibt es einige Änderungen für E-Autofahrer. Am einschneidendsten ist vermutlich das Wegfallen der Umweltprämie für Fahrer von Plug-In- und herkömmlichen Hybriden. Bis dato sieht es so aus, als würde das E-Kennzeichen mitsamt seiner Vorteile jedoch bleiben. Welche Voraussetzungen ihr dafür erfüllen müsst, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Wie bekomme ich ein E-Kennzeichen?
Das begehrte Kennzeichen mit dem Großbuchstaben „E“ hinter der Zahlenkombination ist lediglich Fahrern von E-Autos vorbehalten. Die eigentliche Regelung dahinter ist allerdings etwas komplexer, die Rahmenbedingungen sind im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) festgelegt. Darin steht, dass nur die folgenden Fahrzeugtypen ein E-Kennzeichen erhalten dürfen:
- Batteriegetriebene Elektrofahrzeuge
- Autos mit Brennstoffzellen, die ihre Energie aus Wasserstoff gewinnen
- Plug-In-Hybridfahrzeuge
Doch selbst, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, brauchen die Autos eine Mindestreichweite von 40km, dabei dürfen sie zudem nicht mehr als 50g CO² pro Kilometer ausstoßen. Sollte auch das kein Problem sein, könnt ihr das E-Kennzeichen bei eurer Zulassungsstelle beantragen. Die Regelungen für das E-Kennzeichen gelten auch für Saison- und Wechselkennzeichen. Verpflichtend ist das E-Kennzeichen übrigens nicht.
Was braucht die Zulassungsstelle für das E-Kennzeichen?
Sollte das Fahrzeug alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bleibt nur noch der Gang zum Amt. Dafür müsst ihr wie bei jeder (Neu-)Zulassung die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 mitbringen, sowie einen Beleg über die Versicherung (die eVB-Nummer). Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, den ihr nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung (beispielsweise von ARAG) von eurer Versicherung erhaltet.
Zusätzlich braucht ihr einen Nachweis über die bestandene HU (Hauptuntersuchung) oder TÜV, euren Personalausweis und die alten Nummernschilder des Wagens (unter der Voraussetzung, dass es welche gibt). Es kann außerdem sein, dass ein Nachweis über das Erfüllen der Auflagen des EmoG notwending ist. Auch eine grüne Umweltplakette ist – so seltsam das auch klingen mag – Pflicht. Zahlen müsst ihr die Zulassungsgebühr sowie Nummernschilder und eventuell auch das Wunschkennzeichen. Die Kosten variieren je nach Zulassungsstelle und Wohnort, sollten aber nicht mehr als rund 40 Euro betragen.
Was zu tun ist, wenn ihr eure Zulassungsbescheinigungen verlegt habt, lest ihr hier:
E-Kennzeichen: Welche Vorteile gibt es?
Je nachdem, wie genau die Kommunen die folgenden Vorteile umsetzen (wollen), zahlt sich die Anschaffung richtig aus. Denn letztendlich entscheiden nur diese, welche Sonderregelungen in ihrem Gemeindegebiet gelten.
Ein erstes, mögliches Privilegium, das das E-Kennzeichen Fahrern eröffnet, ist das vergünstigte oder sogar kostenlose Parken auf öffentlichen Parkplätzen – ein Traum für Pendler, die in der Stadt ansonsten verzweifelt nach einer Abstellmöglichkeit suchen würden. Dazu kommt noch die Möglichkeit, den Akku des Autos kostenlos bei örtlichen Stadtwerken aufzuladen. Hier überlappen sich die beiden Vorteile teils, denn an Ladesäulen dürfen nur noch Stromer parken.
Gelegentlich ist es sogar erlaubt, gesonderte Fahrspuren wie beispielsweise Busspuren mit zu verwenden. Seltener gelten auch manche Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit E-Kennzeichen nicht – also freie Fahrt voraus!
Es empfiehlt sich allerdings, sich gut über die in der eigenen Region geltenden Regelungen zu informieren, bevor ihr eben genannte Vorteile in Anspruch nehmt. Denn was in einer Gemeinde erlaubt ist, kann in der nächsten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Es ranken sich zahlreiche Mythen um E-Autos. Im Video klären wir ein paar auf: