Ein E-Scooter bringt euch schnell und bequem von „A“ nach „B“. Aber wo darf man damit eigentlich fahren? Radweg, Gehweg oder doch gemeinsam mit den Autos auf der Straße?
Wo man mit einem E-Scooter fahren darf, ist klar geregelt. Ihr solltet von den Regelungen auch nicht abweichen, da bei Verstößen Bußgelder drohen.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
E-Scooter werden elektronisch betrieben. Daher fallen die Fahrzeuge unter die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“.
- Für E-Roller ist vorgeschrieben, dass man damit auf Radwegen, einem Radfahrstreifen sowie auf Fahrradstraßen fahren darf.
- Fehlt der Weg für Fahrräder, darf man auf die Fahrbahn, also auf die normale Straße mit Autos ausweichen.
- Ein Fahren auf dem Gehweg ist hingegen verboten. Das gilt auch für Fußgängerzonen.
- In Einbahnstraßen darf man sich nur in die erlaubte Fahrtrichtung bewegen.
- Um sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen, muss der E-Scooter zugelassen und versichert sein. Lediglich auf einem Privatgelände, zum Beispiel auf eurer Terrasse, dürft ihr ohne Zulassung fahren.
Beim Fahren auf dem Gehweg müsst ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder etwas beschädigt, steigt das Bußgeld auf 70 bis 100 Euro.
Ausnahmen können mit einem Verkehrszeichen geregelt werden. Hierauf sind ein E-Roller mit Kabel und die Unterschrift „frei“ zu sehen.
Auch wenn ihr auf einer breiten Straße unterwegs seid, dürfen mehrere E-Scooter nicht nebeneinander fahren. Genau wie beim Fahrradfahren gilt auch auf dem E-Scooter, dass ihr per Handzeichen mitteilt, wenn ihr nach links oder rechts abbiegt. Alternativ gibt es auch E-Scooter mit Blinker. Biegt ihr ab, ohne das anzuzeigen, kann das 10 Euro kosten.
Mit dem E-Scooter auf der Autobahn?
Das Fahren auf dem Gehweg ist auch Kindern nicht erlaubt. Ganz gleich, ob man auf dem Gehweg, der Fahrradstraße oder der „richtigen“ Straße unterwegs ist, die Maximalgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 20 km/h. Laut „Straßenverkehrsordnung“ dürfen Autobahnen nur von Fahrzeugen befahren werden, die schneller als 60 km/h fahren können.
Entsprechend dürft ihr mit dem E-Scooter natürlich nicht auf die Autobahn, um den Verkehr und vor allem euer Leben nicht zu gefährden. Genauso wie beim Autofahren gilt, dass ihr das Smartphone nicht benutzen dürft, wenn ihr mit dem Scooter auf der Straße unterwegs seid.