Mit einem E-Scooter durch die Straßen flitzen macht Spaß. Allerdings nimmt man mit einem motorisierten Gefährt am Verkehr teil, sodass hier natürlich die Regeln gelten. Wie schnell darf man mit einem E-Scooter fahren?
Grundsätzlich gilt, dass man eine Betriebserlaubnis für einen E-Scooter benötigt. Es dürfen also nur Geräte mit Straßenzulassung im öffentlichen Bereich benutzt werden.
E-Scooter: Wie schnell darf man fahren?
E-Scooter dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden.
Eine Versicherung und ein Kennzeichen sind Pflicht, einen Führerschein benötigt ihr aber nicht. Ganz gleich, wie schnell ihr unterwegs seid, ihr dürft mit dem motorisierten Tretroller nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Gibt es keinen Radweg, müsst ihr die normale Straße für Fahrzeuge nehmen. Auf dem Fußgängerweg dürft ihr nicht mit dem E-Scooter fahren, auch nicht mit gedrosselter Geschwindigkeit. Ein Verstoß kostet bis zu 30 Euro. Lediglich Elektro-Roller, die maximal 6 km/h fahren können, dürfen auch auf dem Gehweg genutzt werden.
Aufgrund der niedrigen Maximalgeschwindigkeit dürft ihr den E-Scooter auch nicht auf der Autobahn benutzen. Auch hier drohen 20 Euro als Strafe.
E-Scooter: Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben?
Manchmal findet man auch Geräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Diese Roller dürft ihr zwar kaufen, da sie aber schneller als die erlaubten 20 km/h fahren dürfen, kann man damit höchstens mit einer Sondergenehmigung am Verkehr teilnehmen. Ihr könnt damit also nur auf einem Privatgelände fahren.
Andere Modelle, die noch schneller fahren können, sind in Deutschland nicht zugelassen. Grundsätzlich unterlassen solltet ihr es, eine Drosselung zu entfernen und die begrenzte Maximalgeschwindigkeit aufzuheben. Mit solchen Geräten dürft ihr nur auf privatem Gelände fahren, nicht aber im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Benutzt ihr einen E-Scooter ohne Zulassung, droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.