Bei Eis.de kann man verschiedene Artikel für das private Vergnügen bestellen. Wer nicht alleine im Haushalt lebt, hat möglicherweise bedenken, dass der Bruder, die Freundin oder die Eltern bei der Entgegennahme des Pakets etwas von der Bestellung mitbekommen könnten. Was für eine Verpackung nutzt Eis.de?
Nicht jeder möchte, dass die Nachbarn und Mitbewohner gleich wissen, wo man seine Online-Einkäufe erledigt. Das wissen auch die Anbieter bei Eis.de und bieten einen möglichst neutralen Versand an.
Bei Eis.de bestellen, ohne dass andere davon etwas mitbekommen
Auf den Paketen von Eis.de sind keine schlüpfrigen Symbole und Motive abgebildet. Auch der Name des Anbieters ist darauf nicht dick abgedruckt. Selbst dem Paketboten müsst ihr also nicht mit rotem Gesicht und voller Scham entgegentreten, wenn ihr das Paket annehmt.
- Eis.de verwendet neutrale Verpackungen für den Versand.
- Ihr könnt sogar einen anderen Absendernamen wählen, der auf dem Lieferetikett abgedruckt wird. So erkennt man auf den ersten Blick nicht, dass die Sendung von Eis.de stammt.
- Zur Auswahl stehen neutrale Anbieter wie „druckerzubehoer.de“, „handyzubehoer.de“, „bilder.de“ oder „modeschmuck.de“. Man bekommt also den Eindruck, dass sich in dem Paket Ladekabel, Fotogeschenke, Schmuck oder Tintenpatronen anstelle von „Spielzeug“ oder Ähnlichem befindet.
- Zusätzliche Versandgebühren fallen für diesen Service nicht an.
Tipp: Eis.de verschickt per DHL. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr die Bestellung nicht nach Hause, sondern eine Packstation liefern lasst. Dann besteht nicht die Gefahr, dass das Paket von jemand anderem in Empfang genommen wird.
Eis.de: Erkennt man die Bestellung beim Kontoauszug?
Auch auf dem Kontoauszug ist nicht sofort ersichtlich, wo ihr etwas bestellt habt. Als Zahlungsempfänger wird nicht Eis.de geführt, sondern „Triple A Sales“. Dabei handelt es sich um das Unternehmen, welches den Online-Shop betreibt. Lediglich wer genau hinschaut, auch schon einmal bei Eis.de bestellt hat oder bei Google mehr Informationen zu dem Anbieter recherchiert, dürfte den Online-Shop anhand des Kontoauszugs erkennen. Aus rechtlichen Gründen muss beim Kontoauszug ein Name für den Zahlungsempfänger aufgeführt werden.