Anzeige
Anzeige
Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Apple
  4. EU verhängt Monsterstrafe gegen Apple – das ist der Grund

EU verhängt Monsterstrafe gegen Apple – das ist der Grund

© IMAGO / ZUMA Wire
Anzeige

Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Apple eine Wettbewerbsstrafe von 1,8 Millionen Euro zahlen soll. Der US-Konzern will dagegen vorgehen.

1,8 Milliarden Euro: So hoch ist die Anfang März von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbsstrafe gegen Apple. Angeblich habe der US-Konzern seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht. Zudem seien App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt worden, die sie daran hinderten, Apple-Nutzer über andere und günstigere Musik-Abodienste zu informieren.

Anzeige

Lust auf eine kleine Zeitreise? Im Video seht ihr den ersten Werbespot für den Mac.

1984: Apples bekanntester und erster Werbespot für den Mac

Monsterstrafe gegen Apple: Das steckt dahinter

Hintergrund der Entscheidung ist ein seit mehreren Jahren währender Streit zwischen dem Musik-Streamingdienst Spotify und Apple. Die EU-Kommission kritisierte schon 2021, dass die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen, wenn die App über den hauseigenen App Store heruntergeladen wurde. 15 oder 30 Prozent der Einnahmen wandern hierbei in die Taschen von Apple. Spotify empfand diese Praxis als unfair.

Anzeige

Echte Apple-Fans wissen über diese Probleme Bescheid.

Monsterstrafe zu Abschreckungszwecken

Die Geschäftspraktiken von Apple stellen der Kommission zufolge unlautere Handelsbedingungen dar, die weder notwendig noch angemessen seien, „um die geschäftlichen Interessen von Apple in Bezug auf den App Store auf intelligenten mobilen Apple-Geräten zu schützen“. Die Monsterstrafe von 1,8 Milliarden Euro begründet die Kommission unter anderem damit, dass Apple im Verwaltungsverfahren teils unrichtige Angaben gemacht habe. Außerdem soll die Summe abschreckend wirken.

Anzeige

Apple will Berufung einlegen

Apple zeigt sich mit der Entscheidung der EU-Kommission nicht einverstanden. Das Urteil sei getroffen worden, obwohl die Kommission keine stichhaltigen Beweise für eine Schädigung der Verbraucher finden könne, erklärt das Unternehmen in einer Stellungnahme vom 4. März 2024. Zudem ignoriere sie „die Wirklichkeit eines florierenden, wettbewerbsfähigen und schnell wachsenden Marktes.“

Der kalifornische Tech-Konzern ist der Meinung, dass ein großer Teil des Erfolgs von Spotify dem App Store zu verdanken sei. „Wir respektieren die Europäische Kommission, aber die Faktenlage stützt diese Entscheidung einfach nicht“, heißt es weiter in dem Statement. Aus diesem Grund möchte Apple nun Berufung einlegen.

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige