Ihr habt einmal kurz für den Besuch beim Bäcker das Fahrrad nicht abgeschlossen und schon ist es weg. Was ihr im Falle eines Fahrraddiebstahls unternehmen könnt, das erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Fahrraddiebstahl: Die ersten Schritte
Wurde euer Fahrrad geklaut, ist die Chance gering, dass ihr es jemals wieder seht. Denn es gibt nicht nur Gelegenheitsdiebe wie Betrunkene, die nach einer Feier spätnachts nach einem kostengünstigen Weg nach Hause suchen, sondern auch professionelle Banden. Es geht also eher um Schadensbegrenzung als darum, euer Fahrrad wiederzubekommen.
Ist euer Fahrrad weg, solltet ihr innerhalb von 48 Stunden die Polizei informieren. Wählt dafür aber nicht den Notruf, sondern die Nummer eurer nächsten Polizeidienststelle. Ihr könnt natürlich auch persönlich am Revier vorbeischauen oder den Vorfall online melden. Wenn ihr einen polizeilichen Fahrradpass habt, kann das enorm weiterhelfen.
Wurden nur Teile entfernt, wie beispielsweise ein Tacho, ein Radsattel oder alles bis auf das Hinterrad, könnt ihr telefonisch nachfragen, ob ihr für die Anzeige zur Dienststelle kommen solltet oder ob eine Streife am Ort vorbeischaut.
Ist die Polizei schließlich vor Ort, solltet ihr folgende Fragen beantworten können:
- Wurde das Rad mit einem Schloss abgesichert? Wenn ja, wie und wann?
- Wo genau stand das Fahrrad?
- Ist das Fahrrad versichert?
Auf jeden Fall braucht ihr für eine Anzeige folgende Dokumente:
- Euren Personalausweis.
- Den Kaufvertrag bzw. die Rechnung für das Fahrrad.
- Entweder den Fahrradpass oder anderweitige Informationen zum Code des Rads.
Euer Fahrrad wurde geklaut: Die Versicherung informieren
Habt ihr eine Hausrat- oder Fahrradversicherung abgeschlossen, so solltet ihr den Anbieter über den Diebstahl informieren. Achtet darauf, dass ihr auch wirklich versichert seid. Meistens muss euer Fahrrad abgeschlossen gewesen sein. Manche Versicherer haben zudem bestimmte Mindestanforderungen an das Schloss. Es gibt noch weitere Ausnahmen:
- Fahrräder sind nicht in eurer Hausratversicherung inkludiert.
- In eurem Vertrag ist eine Nachtzeitklausel enthalten, nach der euer Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr nicht versichert ist.
Weiterhin benötigt eure Versicherung bestimmte Dokumente:
- Die Anzeigennummer (erhaltet ihr von der Polizei).
- Euren Eigentumsnachweis, das ist beispielsweise der Kaufvertrag oder die Rechnung.
- Den polizeilichen Fahrradpass, wenn vorhanden. Solltet ihr keinen haben, könnt ihr die nötigen Informationen bei der Versicherung erfragen.
- Ihr braucht zudem einen Nachweis, dass das Fahrrad ausreichend gesichert war. Dafür reicht beispielsweise die Rechnung für das Sicherheitsschloss, ein Foto oder die Angabe des Produkts.
Sofern ihr euer Fahrrad nicht innerhalb von 3 Wochen von der Polizei gefunden wird, in einem Fundbüro auftaucht oder ihr es auf eigene Faust ausfindig macht, kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Auf eigene Faust: So könnt ihr euer Fahrrad selbst finden!
Apropos Fundbüro: Ihr könnt euch selbst auf die Suche nach eurem Fahrrad machen, wenn ihr die Chancen erhöhen wollt. Dafür bieten sich euch mehrere Optionen, angefangen mit den Sozialen Medien. Dafür könnt ihr nicht nur die Suchanzeige in entsprechenden lokalen Gruppen auf Facebook teilen, auch über Twitter und Instagram lassen sich schnell viele Menschen erreichen.
Vielleicht versucht der Dieb auch, das Fahrrad über Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace zu verkaufen. Daher solltet ihr einen Überblick über die Angebote auf diesen Plattformen behalten. Vielleicht wird auch versucht, euer Fahrrad auf Flohmärkten zu verscherbeln.
Eine bewährte Methode ist es, Flugzettel in der Gegend rund um den Ort des Verbrechens aufzuhängen. Vergesst nicht, eure Telefonnummer zu hinterlassen und einen kleinen Finderlohn auszuschreiben. Das kann eventuelle Augenzeugen zusätzlich motivieren, sich bei euch zu melden und so bei der Suche zu helfen. Das Flugblatt könnt ihr an Laternen und Bäumen, aber auch am schwarzen Brett von Supermärkten aufhängen.
Eine dritte Möglichkeit ist das Abklappern von Fundbüros in der Nähe. Auch an Schulen, Bahnhöfen und Haltestellen könnte sich ein Gelegenheitsdieb des Fahrrads entledigt haben. Daher habt ihr an solchen öffentlichen Orten vermutlich die besten Chancen.
Solltet ihr tatsächlich euer Fahrrad wiederfinden, so informiert umgehend die Polizei. Die Beamten können sicherstellen, dass es sich tatsächlich um euer Fahrrad handelt und dich hinsichtlich weiterer Schritte beraten.
Ist es wirklich euer Drahtesel, den ihr wiedergefunden habt, solltet ihr auch unverzüglich eure Versicherung in Kenntnis setzen. Wurde das Rad beschädigt, müsst ihr nicht die komplette Schadensersatzzahlung an die Versicherung zurücküberweisen.
Fahrrad-Klau vorbeugen: Das könnt ihr tun
Habt ihr euer Fahrrad wieder oder musstet ihr euch leider ein neues anschaffen (in diesem Fall hat hoffentlich die Versicherung gezahlt), so solltet ihr einige Vorkehrungen treffen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Wie vorher erwähnt, solltet ihr die Ausstellung eines polizeilichen Fahrradpasses in Erwägung ziehen. Das beugt zwar keinen Diebstahl vor, erleichtert aber die Suche und die Identifikation maßgeblich.
Ein weiterer Faktor, der die Suche enorm verkürzt, ist ein GPS-Peilsender. Günstig ist das zwar nicht, dafür könnt ihr das Bike in kürzester Zeit wiederfinden. Wurde das Fahrrad geklaut, solltet ihr dennoch die Polizei informieren und nicht alleine losziehen, um den Dieb zur Rede stellen.
Ein Tipp, den ihr wirklich beherzigen solltet, ist die Verwendung eines richtig guten Schlosses. Auch wenn ihr keine gesonderte Fahrradversicherung habt, solltet ihr in die Sicherheit eures Rads investieren.
Schließt das Fahrrad bestenfalls auch immer mit dem Rahmen an unbewegliche Objekte wie Laternen oder Fahrradständer an. Laternen bieten sich besonders an, da der Abstellort so auch nachts beleuchtet ist. Je belebter zudem der Ort ist, desto sicherer steht euer Fahrrad.