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Fake-E-Mails vom BKA: Besitz von Kinderpornografie

Bei diesen E-Mails des BKA solltet ihr misstrauisch werden! (© IMAGO / Steinach)
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Das Bundeskriminalamt warnt derzeit vor E-Mails, die in seinem Namen verschickt werden. Wegen des angeblichen Besitzes von Kinderpornografie sollen die Empfänger dieser Mails sich äußern – andernfalls droht ein Haftbefehl.

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Immer wieder gibt es gefälschte E-Mails oder Telefonanrufe des BKA, mit denen erschreckte Opfer entweder zu Zahlungen bewegt oder zum Download von Viren gezwungen werden sollen. Es gibt dabei eigentlich reichlich Warnzeichen, die auf den Betrug hinweisen. Worauf müsst ihr achten?

Darum geht es in den BKA-Betrugsmails

  • Ihr erhaltet E-Mails, die angeblich vom BKA-Präsidenten Holger Münch stammen.
  • In diesen Mails wird mit Haftbefehlen und Vorladungen gedroht, wenn die Empfänger sich nicht umgehend zu den Vorwürfen äußern.
  • Als Grund für die Mails wird meist der Besitz von Kinderpornografie genannt.
  • Dazu soll in der Regel ein E-Mail-Anhang geöffnet werden.
  • In anderen Fällen wird verlangt, dass man per E-Mail Kontakt zum Absender aufnimmt.
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Diese Nachrichten sind aus mehreren Gründen verdächtig.

  • Mit Sicherheit wird euch der BKA-Präsident nicht persönlich anschreiben. Überhaupt ist es unwahrscheinlich, dass das BKA Kontakt zu Beschuldigten aufnimmt. Das ist die Aufgabe von Staatsanwälten oder lokalen Polizeibehörden.
  • Außerdem stammen die E-Mails nicht von einer BKA-E-Mail-Adresse, sondern häufig von privaten Adressen.
  • Auch etwaige Antwortadressen stammen nicht vom BKA.

Wie soll man reagieren, wenn verdächtige E-Mails vom BKA kommen?

Das BKA selbst rät, auf keinen Fall die E-Mail-Anhänge zu öffnen. Oft handelt es sich scheinbar um PDF- oder Office-Dateien, die in Wirklichkeit ausführbare Trojaner-Programme sind. Bei Windows werden Dateiendungen standardmäßig ausgeblendet, sodass die Dateien unverdächtig erscheinen. Es empfiehlt sich generell, die Windows-Anzeige von Dateiendungen zu aktivieren.

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Außerdem wird davor gewarnt, auf Links in den angeblichen BKA-E-Mails zu klicken oder den Absendern zu antworten.

Stattdessen sollt ihr diese E-Mails löschen, heißt es in der Warnung, und anschließend Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten.

Von Letzterem raten wir aus logischen Gründen ab: Wenn ihr wirklich eine Anzeige erstattet, hat das eigentlich nur Sinn, wenn ihr der Polizei diese E-Mails als Beweis präsentieren könnt. Eventuell ist es möglich, anhand des E-Mail-Headers und den verwendeten IPs die Täter zu finden. Auch Mailanhänge oder Links können Aufschluss über die Methoden geben.

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