Um sich eine lange Autofahrt zu verkürzen, kann man zum Beispiel einen Podcast oder ein Hörbuch anhören. Wie sieht es aber aus, wenn man die Zeit auf der Autobahn dazu nutzen will, um seine Liste der Netflix-Serien abzuarbeiten oder einen Film schauen will? Darf man während der Autofahrt Videos anschauen?
Moderne Autos sind technisch inzwischen durchaus in der Lage, Videos über ein Infotainment-System abzuspielen. Wer kein modernes Auto-System hat, könnte auch auf die Idee kommen, auf dem Tablet oder Smartphone einen Film zu starten. Das sollte man aber tunlichst unterlassen.
Fernsehen und Filme beim Autofahren? Nicht für den Fahrer
Zumindest für den Fahrer gilt ein absolutes Filmguckverbot während einer Autofahrt. Beifahrer wie zum Beispiel Kinder auf den Rücksitzen können hingegen so viele Videos anschauen, wie die Augen vertragen.
- Ein explizites Verbot, Filme beim Autofahren anzusehen, gibt es nicht.
- Dennoch gibt es Regelungen in der Straßenverkehrsverordnung, die das verbieten.
- Die Grundregeln in § 1 der StVO lauten:
- (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 1 StVO)
- Daraus lässt sich also ableiten, dass ablenkende Aktionen für den Fahrer verboten sind. Dazu gehört auf jeden Fall die Bedienung eines Tablets oder Smartphones, um während der Fahrt einen passenden Film- oder Serientitel auszuwählen. Auch das Zuschauen ist dadurch aber untersagt.
- Noch konkreter wird das Verbot durch § 23 StVO („Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“), wonach „zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine „kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät“ gestattet ist. Ein längerer Blick auf den Bildschirm, um das Geschehen im Film zu verfolgen, ist hierdurch also nicht abgedeckt.
Fernsehen und Filme schauen beim Autofahren: Darf man das?
Die meisten Hersteller von Multimedia-Systemen in Autos bauen eine Sperre ein, die die Videowiedergabe pausiert, sobald sich das Auto bewegt. In Entertainment-Systemen wie Netflix und YouTube zum Beispiel gar nicht erst verfügbar. Es ist prinzipiell nicht verboten, diese Sperre zu deaktivieren. Der Fahrer sollte aber trotzdem nicht auf den Bildschirm schauen, um sich, seine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
- Je nach Auslegung kann das System im Fahrzeug durch das Aushebeln der Sperre als „nicht vorschriftsmäßig“ eingeordnet werden. Nutzt man solche Geräte in seinem Fahrzeug, kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg drohen.
- Wird nachgewiesen, dass man durch ein Video von der Fahrt abgelenkt wird und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 bis 35 Euro.
- Nimmt man ein Smartphone, Tablet oder anderes Gerät in die Hand, um zum Beispiel einen Film in einer App auszuwählen, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bis 150 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.
- Je nachdem, ob und inwiefern andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar geschädigt werden, kann das Bußgeld höher ausfallen.
Drastischer wird es, wenn man einen Unfall verursacht, während ein für den Fahrer sichtbares Video im Auto lief. Dann steigen zum einen die Geldstrafen, zum anderen wird die Versicherung vermutlich aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens aussteigen oder ihre Leistungen zumindest kürzen.
Genauso wie bei Musik aus dem Autoradio oder einem Podcast kann aber ein Film im Hintergrund laufen, dem der Fahrer zuhört, solange er nicht auf den Bildschirm schaut und dadurch abgelenkt wird.