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Deutscher Reiseanbieter FTI ist insolvent: Was Kunden jetzt tun müssen

Der Reiseveranstalter FTI ist insolvent.
Der Reiseveranstalter FTI ist insolvent. (© IMAGO / Guido Schiefer)
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Der Finanzinvestor Certares sollte die Touristik GmbH retten – doch das ist gescheitert, FTI ist insolvent. Wir verraten, worauf Urlauber jetzt achten sollten.

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Für Anfang Mai war die Übernahme durch den US-Investor Certares ursprünglich angedacht, doch der Deal ist geplatzt, der drittgrößte europäische Reiseveranstalter ist pleite. Wie sich nun herausstellte, soll laut Capital bis heute weder beim Bundeskartellamt noch bei der verantwortlichen Behörde der Europäischen Kommission (EU Merger Regulation) ein Antrag auf ein Übernahmeverfahren eingegangen sein. Und auch der Bund ist nicht mehr gewillt, das Unternehmen zu bezuschussen. Damit ist die Rettung des Konzerns gescheitert. Aber was bedeutet das für Kunden der FTI?

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Die Insolvenz von einem Reiseveranstalter ist ärgerlich. Wer sich Ärger ersparen möchte, kann auch einen Urlaub zu Hause in Erwägung ziehen – der auch schön sein kann, wie unser Video zeigt.

5 praktische Ideen für einen tollen Urlaub zuhause

FTI pleite: Diese Marken sind betroffen

Die Insolvenz des Touristikunternehmens betrifft Marken in Deutschland, den Niederlanden und Österreich. Zu diesen gehören:

  • 5vorFlug
  • BigXtra GmbH
  • Meeting Point Rent-a-Car
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Diese Momente machen tatsächlich weniger Lust auf Urlaub.

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Insolvenz der FTI: Das sollten Kunden jetzt beachten

Rund 65.000 Reisende sollen aktuell per FTI unterwegs sein. Doch wie verhält man sich am besten, wenn man in der aktuellen Situation über den insolventen Reise-Dienstleister im Urlaub ist? Grundsätzlich sind Kunden bei Pauschalreisen durch Pflichtversicherungen abgesichert, sollte der Anbieter pleite gehen. Wer jetzt im Urlaub ist, kann vom Sicherungsschein Gebrauch machen, den die FTI ausgestellt hat. Der ist relevant, wenn man durch die Insolvenz länger als geplant an seinem Urlaubsort bleiben muss – dann springt die Versicherung ein.

Laut Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) soll die Heimreise garantiert sein, wenn man schon im Urlaubsort ist. Der Reiseveranstalter ist außerdem in der Pflicht, sollten Hotels oder Airlines pleite sein, die in der gebuchten Reise enthalten sind. Dann muss der Veranstalter kostenlos umbuchen. Die FTI-Hotline ist unter der Nummer +49 (0) 89 / 710 45 14 98 kostenlos zu erreichen.

FTI insolvent, aber Reise schon gebucht?

Dass die FTI bis dato gebuchte und geplante Reisen noch ausführen wird, ist unter den derzeitigen Umständen eher unwahrscheinlich. Die FTI hat dazu in ihrer Pressemitteilung Stellung genommen:

„Alle über FTI Touristik GmbH, 5vorFlug und BigXtra Touristik GmbH gebuchten Reisen mit einem Abreisedatum bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024, müssen leider abgesagt werden.“
– via FTI-Pressemitteilung

Wer seinen Urlaub bereits bezahlt hat, wird unter Umständen im Insolvenzverfahren einen Teil seines Geldes verlieren – kann aber auch einen Teil der gezahlten Beträge retten. Darauf sollten Kunden jetzt unbedingt achten:

  • Lastschriften sollten umgehend widerrufen werden
  • Wenn möglich, sollte man vom Chargeback-Verfahren Gebrauch machen – manche Kreditkarten-Anbieter buchen Geld zurück, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde
  • Auch Pauschalreisen können unter diese Regelung fallen
  • Auf jeden Fall schnell handeln, da man beim Chargeback-Verfahren auch an Fristen gebunden ist
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