Auf der Rückseite eures Führerscheins findet sich direkt zwischen Führerscheinklasse A und B die Unterklasse B1 – doch wofür steht die Kennnummer? Was darf man damit fahren und wo könnt Fahrstunden dafür nehmen? Das beantworten wir euch in diesem Artikel.
Fahrerlaubnisklasse B1: In Deutschland eher selten
Bei der Fahrerlaubnisklasse B1 handelt es sich um eine optionale Führerscheinklasse, die mit der 3. Führerscheinrichtlinie im Jahre 2006 eingeführt wurde. Da seit 2013 in Europa nur noch ein einziges, einheitliches Führerscheindokument gilt, haben wir auch in Deutschland die Kennnummer B1 auf dem Lappen. Genutzt wird die europäische Führerscheinklasse hauptsächlich in Italien und Frankreich, jedoch wurde diese hierzulande nicht eingeführt.
Wie kommt man an die B1-Erlaubnis? Dafür blicken wir nach Italien. Dort lässt sich der Führerschein bereits ab 16 Jahren machen. Fahrschüler müssen sowohl Theorie- als auch Praxisstunden absolvieren und ihr Können sowie Wissen anschließend in Prüfungen unter Beweis stellen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Region, im Durchschnitt zahlen Interessierte dafür rund 1100 Euro.
B1-Führerschein: Welche Fahrzeuge darf ich damit fahren?
Die Richtlinien, die bei der Einführung der Klasse festgelegt wurden, sind die Folgenden.
- Zweispurige Kfz, also mit vier Rädern, die nicht als Leichtkraftfahrzeug gelten.
- Die Fahrzeuge dürfen maximal eine Leermasse von 400 Kilogramm besitzen. Bei Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden, sind maximal 550 Kilogramm erlaubt. Nicht hinzugerechnet wird übrigens das Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen.
- Die maximale Nutzleistung des Kfz darf 15 Kilowatt betragen. Das sind in etwa 20 Pferdestärken. Des Weiteren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde vorgeschrieben.
Dazu gehören beispielsweise Quads, die in den bestimmten Mitgliedsstaaten der EU für Jugendliche als Auto-Ersatz dienen können. Einen dedizierten Quad-Führerschein gibt es in Deutschland nicht (Quelle: bußgeldkatalog.net).