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Gefährliche Frage: Warum ihr bei hier Polizeikontrollen vorsichtig sein solltet

Auch bei Kontrollen haben Autofahrer*innen gewisse Rechte.
Auch bei Kontrollen haben Autofahrer*innen gewisse Rechte. (© IMAGO / diebildwerft)
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Wenn ihr von der Polizei angehalten werdet, solltet ihr mit Bedacht handeln. Die falsche Antwort auf eine bestimmte Frage kann euch in Schwierigkeiten bringen.

Auch wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, sind Polizeikontrollen oft eine unangenehme Situation. Hält euch die Polizei an, seid ihr verpflichtet, euren Führerschein und die Fahrzeugzulassung vorzuzeigen. Außerdem müsst ihr bestimmte Fragen zu eurer Person beantworten. Das gilt jedoch nicht für eine beliebte Fangfrage, welche die Polizei gleich zu Beginn der Kontrolle stellt.

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Diese Frage der Polizei solltet ihr mit „Nein“ beantworten

Bei einer Verkehrskontrolle wird häufig zu Beginn die klassische Frage gestellt: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Diese Frage kann in verschiedenen Formulierungen auftauchen wie zum Beispiel: „Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“ Dabei wird dem Autofahrer suggeriert, er habe einen Fehler gemacht.

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Der Autofahrer könnte sich nun herausgefordert fühlen, eine Erklärung abzugeben und einen Verstoß zuzugeben. Jedoch müsst ihr nicht auf diese Fangfrage antworten und solltet es auch nicht. Ein einfaches „Nein“ ist in diesem Fall die beste Option. Natürlich solltet ihr dabei stets freundlich bleiben.

Nicht gerade clever haben sich Facebook-Nutzer*innen hier verhalten:

Polizei muss euch über Vorwurf belehren

Dass ihr dieser Fangfrage ausweichen dürft, hat rechtliche Hintergründe. Bei einem Anfangsverdacht muss euch die Polizei nämlich zunächst über den Vorwurf informieren und auf euer Schweigerecht hinweisen. Tut sie das nicht, sind eure Aussagen vor Gericht nur eingeschränkt oder gar nicht verwertbar.

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Allerdings müsst ihr auch nachweisen können, dass ihr nicht auf euer Schweigerecht hingewiesen wurdet. Daher ist es besser, sich zurückzuhalten und sich nicht durch spontane Äußerungen selbst zu belasten. Andernfalls könnte euch der Verkehrsverstoß als Vorsatz ausgelegt werden. Dies ist zum Beispiel bei absichtlich zu schnellem Fahren der Fall.

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