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Gewährleistung und Garantie – Unterschiede erklärt

Young repairman examining a washing machine and holding a wrench isolated on white background (© Ljupco (Getty Images))
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Käufer verwechseln oft die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“. Allerdings gibt es dabei einen großen Unterschied. Was die beiden Begriffe bedeuten und welche Rechte ihr habt, wenn eure gekauften Artikel Mängel haben, erklären wir euch hier auf GIGA.

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Eure Rechte bei Produktmängeln

Wenn ihr Neuware kauft, habt ihr zwei Jahre ab Erhalt der Ware Zeit, Mängelansprüche geltend zu machen. Kauft ihr von Privatleuten – etwa über eBay – darf der Verkäufer bestimmen, dass keine Gewährleistung vorliegt. Kauft ihr gebrauchte Ware von einem Händler, kann dieser die Gewährleistung auf ein Jahr ab Warenübergabe heruntersetzen.

Bei Gewährleistung: Ihr könnt vom Verkäufer verlangen, dass dieser die Mängel behebt (etwa durch Reparatur oder Ersatzware). Geht oder klappt das nicht, könnt ihr den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder vielleicht sogar Schadensersatz verlangen.

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Bei Garantie: Dies ist in der Regel eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller (nicht vom Händler). Habt ihr ein mangelhaftes Produkt erhalten, könnt ihr wählen, ob ihr die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen möchtet. Wenn ihr beispielsweise die Gewährleistung einfordert und eine Reparatur verlangt, darf der Händler euch nicht auf die Garantie des Herstellers verweisen.

Quelle: Stiftung Warentest

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Gewährleistung (= Mängelhaftung)

Garantie (= freiwillige Dienstleistung)

  • ist den Kunden gesetzlich zugesichert
  • der Verkäufer steht dafür ein, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist
  • der Verkäufer haftet für Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben
  • das gilt auch für Mängel, die erst später bemerkbar werden
  • Kunden können solche Mängel noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf reklamieren (§ 438 BGB)
  • Per AGB oder Vertrag kann die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden
  • Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden
  • Ausnahmen können der Verkauf von Gebrauchtwaren sein (etwa auf eBay)
  • Die Gewährleistung greift nicht, wenn der Käufer die Mängel nachträglich selbst verschuldet hat
  • bieten Hersteller/Händler freiwillig an
  • kann eine Gewährleistung weder verringern noch ersetzen
  • für einen Garantieanspruch ist eine Garantieerklärung nötig

Fazit: Der Verkäufer verpflichtet sich bei einem Kaufvertrag, dem Käufer Ware ohne Mängel zu übergeben. Hat die Ware nachgewiesene Mängel, muss er diese beheben. Wann Mängel vorliegen, regeln § 434 und § 435 des BGB.

Fazit: Meistens garantieren Hersteller freiwillig, dass bestimmte Teile oder die ganze Ware über einen bestimmten Zeitraum funktioniert. Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei egal. Die Garantie regelt § 443 des BGB.

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Gewährleistung einfordern

  • In den ersten 6 Monaten nach der Übergabe der gekauften Ware liegt die Gunst beim Käufer. Das heißt, man vermutet, dass die Mängel schon zum Lieferzeitpunkt vorhanden waren. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass die Mängel zu dem Zeitpunkt nicht vorlagen.
  • Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer dann aber dem Verkäufer nachweisen, dass die gekaufte Ware bereits bei der Übergabe Mängel hatte.

Was kann ich tun, wenn meine gekaufte Ware Mängel hat?

Ihr könnt folgende Gesetze geltend machen:

Der Verkäufer kann die Sache dann grundsätzlich mit drei Arten der Nacherfüllung bereinigen:

  1. Die mangelhafte Ware wird repariert.
  2. Die mangelhafte Ware wird ausgetauscht.
  3. Die Ware wird ohne Mängel erneut ausgeliefert.

Der Käufer bestimmt hierbei, welche Art der Nacherfüllung stattfinden soll. Beim Kauf von Verbrauchsgütern kann diese Entscheidung nicht auf den Verkäufer verlagert werden.

Selber reparieren: Alternativ kann der Käufer die Mängel selbst beheben und vom Verkäufer die entstandenen Kosten als Schadensersatz geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB).

Wow! Diese eBay-Chats sind erstaunlich schnell eskaliert:

Was tun, wenn der Verkäufer sich mit der Reparatur ewig Zeit lässt?

Wenn der Verkäufer euch wieder und wieder vertröstet, solltet ihr ihm eine angemessene Frist setzen (Beispiel: 5-10 Werktage). Gebt dabei gleich mit an, dass ihr ansonsten vom Kauf zurücktretet. Wird eure Ware in der Zeit nicht repariert, dürft ihr euer Geld zurückverlangen.

Garantie einfordern

Für eine Garantie braucht ihr eine Garantieerklärung des Herstellers oder Händlers. Wenn ihr so etwas nicht habt, habt ihr aber immer noch die Gewährleistung von mindestens 12-24 Monaten, die ihr geltend machen könnt.

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