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Halteverbotsschild im Urlaub aufgestellt: Wird euer Auto abgeschleppt?

Ein mobiles Halteverbotsschild zu missachten kann euch teuer zu stehen kommen. (© IMAGO / Rupert Oberhäuser)
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Kommt ihr aus dem Urlaub zurück und steht statt eurem Auto nun ein mobiles Halteverbotsschild auf dem Bürgersteig, kann die Frustration groß sein. Ist ein Abschleppen ohne eure Kenntnis überhaupt legal? Nicht immer ist die Antwort ein klares „Ja“. Wann ihr das Abschleppen und die Kosten dafür dennoch akzeptieren müsst, lest ihr hier.

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Mobiles Halteverbot: Werdet ihr sofort abgeschleppt?

Wenn ihr euer Auto am Abend zuvor ordnungsgemäß geparkt habt, droht euch kein böses Erwachen. Steht am Morgen neben eurem Auto ein Halteverbotsschild, beispielsweise aufgrund eines Umzugs, so wird euer Fahrzeug nicht direkt abgeschleppt. Das ist erst am vierten Tag nach Aufstellen des Verkehrsschildes der Fall, so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Begründung baut darauf, dass Autofahrer nicht auf unbefristetes Parken vertrauen dürfen. Das setzt das aber voraus, dass drei volle Tage Vorlaufszeit gegeben wurden. Das bedeutet, dass das Schild 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden muss.

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Abschleppdienst geholt: Einspruch einlegen oder nicht?

Ihr solltet euch also nicht darauf verlassen, dass sich in einer halben Woche nichts an der Parkplatzsituation ändert. Wird euer Fahrzeug zu einer zentralen Verwahrungsstelle gebracht, werdet ihr durch die Behörden schriftlich darauf hingewiesen. Dann erfahrt ihr auch, wo euer Auto steht und wo ihr es abholen könnt.

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War ein Abschleppunternehmen voreilig und hat euer Auto vor Ablauf der Vorlaufszeit abgeschleppt, solltet ihr unbedingt Einspruch erheben. In diesem Fall müsst ihr weder Abschlepp-, noch Verwaltungskosten zahlen (Quelle: BVerwG).

Ab dem vierten Tag wird das Fahrzeug allerdings ohne Gnade und auf eure Kosten abgeschleppt. Dabei ist es egal, ob ihr das Schild auch wirklich zur Kenntnis genommen habt oder ihr im Urlaub wart.

Wollt ihr das Schlamassel zukünftig vermeiden, solltet ihr auf private Parkhäuser ausweichen. Dort zahlt ihr zwar auch einiges, jedoch weit weniger als die Gebühr dafür, euer Auto aus der Verwahrungsstelle abzuholen.

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