Marty McFly wäre stolz: Hoverboards sind endlich echt, auch wenn die Bauart etwas von der Version aus „Zurück in die Zukunft II“ aus dem Jahr 1989 abweicht. In den USA erfreuen sich die kleinen Fahrzeuge seit Jahren großer Beliebtheit. Ihr stellt euch also vermutlich die Frage, ob man damit auch in Deutschland durch die Gegend fahren darf. Braucht man dafür eventuell sogar einen Führerschein?
E-Boards: Das Problem mit der Straßenzulassung
Leider könnt ihr nicht einfach nur ein Hoverboard kaufen und damit den Nachwuchs in die Schule fahren lassen. Das liegt an den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Da ihr mit einem Hoverboard schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren könnt, braucht ihr für öffentliche Wege und Straßen eine Zulassung. Festgelegt ist das in § 16 StVZO. Das bedeutet, dass für Gehwege, öffentliche Plätze und Fahrradwege gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen. Dazu gehören unter anderem:
- eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.
- eine Lenk- oder Haltestange.
- eine maximale Nenndauerleistung von maximal 500 bzw. 1.400 Watt, also die Leistung, die ein Motor für maximal 30 Minuten aufrecht erhalten kann.
- folgende Maße: maximal 2 Meter hoch, 1,4 Meter lang und 75 Zentimeter breit.
- ein Leergewicht von höchstens 55 Kilogramm.
- zwei voneinander unabhängige Bremsen.
- ausreichende Beleuchtung.
- eine Klingel.
- ein Kennzeichen hinten.
Leider erlaubt die Bauart der Geräte einige dieser Voraussetzungen nicht. Damit ist es in Deutschland derzeit nicht möglich, eine Zulassung oder auch nur eine Haftplicht-Versicherung dafür zu erhalten. Leider scheint es nicht wahrscheinlich, dass sich die Gesetzgebung hinsichtlich Hoverboards in naher Zukunft ändert – es sei denn, neue Modelle werden den Ansprüchen der Verkehrssicherheit gerecht (Quelle: bussgeldkatalog.org).
Hoverboards: Führerschein und Strafen
E-Boards können also nicht zugelassen werden und können dementsprechend auch nicht konkret klassifiziert werden. Daher gibt es derzeit keinen Führerschein, der auch Hoverboards umfasst. Da die Geräte aber schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren können, wäre allerdings eigentlich einer vonnöten (Quelle: ADAC).
Angenommen, ihr wärt auf eurem Hoverboard im normalen Straßenverkehr unterwegs (egal, ob auf der Straße oder auf dem Bürgersteig), würde das wie das Fahren eines Pkws ohne Führerschein geahndet werden. Auf privaten Grundstücken kann euch hingegen nichts passieren.
In unserem Beispielszenario würdet ihr nach §21 StVG eine Straftat begehen. Zudem würde ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bestehen. Auch, wenn ihr beispielsweise einen Freund damit auf die Straße fahren lasst, ist das bereits ein Tatbestand. Was euch das an Bußgeld kosten kann und welche Strafen sonst noch drohen, haben wir für euch in der Tabelle aufgeschlüsselt. In den meisten Fällen wird die Polizei das Gerät zudem beschlagnahmen.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr | 70 € | 1 |
Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr anordnen oder zulassen | 70 € | |
Fahren ohne Führerschein | Geldstrafe, u.U. Freiheitsstrafe (1 Jahr max.) | |
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz | Geldstrafe, u.U. Freiheitsstrafe (1 Jahr max.) |
(Quelle: bussgeldkatalog.org)